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Briefwahl, Wahlunterlagen
Symbolbild Briefwahl. Foto: Jessica Hänse

Briefwahl für Bezirkstags- und Landtagswahl 2023 beantragen

Am Sonntag, 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren in Wahl- und Stimmkreisen gewählt. Die Wahllokale in Würzburg werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Wer jedoch am Wahltag keine Zeit findet, vor Ort seine Stimme abzugeben, kann bei der Stadt Würzburg bald Briefwahl beantragen. Das gibt es dabei zu beachten:

Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?

Alle Wahlberechtigten können Briefwahlunterlagen beantragen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  •        18 Jahre oder älter sind (geboren 08.10.2005 und älter),
  •        seit mindestens drei Monaten in Bayern (08.07.2023 und früher) eine Wohnung innehaben (für die Bezirkswahl im Bezirk) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  •        nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Stadt Würzburg oder per Online-Formular, nicht aber telefonisch beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Da die Wählerverzeichnisse bayernweit am 27.08.2023 erstellt werden, kann mit dem Druck der Wahlbenachrichtigungsbriefe und deren Versand erst ab diesem Termin begonnen werden. Ca. ab dem 28.08.2023 bis spätestens zum 17.09.2023 werden die Wahlbenachrichtigungen (mit dem Briefwahlantrag auf der Rückseite) zugestellt. Dieser Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments in Ihrem Wahlraum wählen.

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Ab dem 28. August 2023 können Sie die Briefwahlunterlagen mit dem Online-Formular bis zum 4 Oktober, 24.00 Uhr beantragen. Der Link und QR-Code zu diesem Online-Formular finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Aufgrund der Erfahrungen vergangener Wahlen werden die Stimmzettel ca. fünf Wochen vor der Wahl vorliegen, so dass erst ab diesem Zeitpunkt mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden kann.

Für die an diesem Tage stattfindenden Abstimmungen erhalten die Stimmberechtigten im Abstimmungslokal insgesamt 4 Stimmzettel: 2 weiße Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Landtagswahl sowie 2 blaue Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Bezirkswahl.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 06. Oktober 2023, 15:00 Uhr beantragt werden – außer Online (siehe oben). Bitte achten Sie darauf, den schriftlichen Antrag rechtzeitig zu stellen, es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die dem Wahlamt spätestens am Wahltag, 08.10.2023, 18 Uhr, vorliegen.

Außerdem weist die Stadt Würzburg darauf hin, dass sich gerne noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden können, es werden derzeit noch 20 Beisitzer für die Briefwahl benötigt und mindestens 80 Ersatzwahlhelfer. Informationen und Anmeldung unter: www.wuerzburg.de/539865.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt.
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