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Corona Schnelltest. Foto: Jessica Weiß
Corona Schnelltest. Foto: Jessica Weiß.

Corona-Update für Freitag: Die Lage in Würzburg

Täglich ändert sich die Corona-Lage in Stadt und Landkreis Würzburg – da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Alle Infos rund um aktuelle Zahlen und Regelungen um SARS-CoV-2 in der Region hier in einer Zusammenfassung. Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Zum Corona Dashboard der Stadt Würzburg

Freitag, 23. Dezember 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 23. Dezember 2022, 03:14 Uhr)

  • 49 Neuinfektionen in Stadt und 44 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 22. Dezember 2022)
  • 420 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (227 in der Stadt und 194 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 66.938 in Stadt, 80.161 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 198,5
      • -1 Tag: 182,8
    • Landkreis Würzburg 148,0
      • -1 Tag: 141,9

Testzentrum für Besucher des UKW an Feiertagen geöffnet

Für Besucherinnen und Besucher der Uniklinik Würzburg (UKW) gibt es auch an den Feiertagen die Möglichkeit, sich im UKW-Testzentrum vor einem Besuch des Klinikums testen zu lassen. Das UKW-Testzentrum öffnet an den Feiertagen (24. bis 26.12.2022, 31.12.2022, 1.1.2023) jeweils von 12:00 bis 17:00 Uhr. Das Testzentrum befindet sich auf dem Altcampus gegenüber der Kinderklinik in Haus „D 25“ und ist entsprechend ausgeschildert. Hinweis: Es handelt sich nicht um ein öffentliches Testzentrum, es ist ausschließlich ein Angebot für die Besucherinnen und Besucher des UKW für den erforderlichen Nachweis eines negativen Tests, der zum Betreten des Klinikums weiter erforderlich ist.

Für die Zeit vom 23. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Krankenhäusern in Bayern frei, bei den Besuchern stationärer Patienten auch einen Selbsttest zu akzeptieren. Das UKW muss von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen aufgrund des bestehenden Testzentrums. So kann die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter auf dem bisherigen Stand beibehalten werden. Daher gibt es am UKW auch weiterhin nicht die Möglichkeit, eine Eigenerklärung nach Selbsttestung ohne Aufsicht abzugeben. Termine im UKW-Besucher-Testzentrum können auch online gebucht werden.

Die zahlreichen öffentlichen Corona-Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg haben auch an den Weihnachtsfeiertagen geöffnet, eine vollständige Übersicht aller Teststellen und deren Öffnungszeiten ist auf www.landkreis-wuerzburg.de/Testzentren zu finden.

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Hintergrund: Der Zutritt zu Krankenhäusern ist weiterhin nur mit einem aktuellen negativen Corona-Testergebnis möglich. Zudem gilt auch am UKW die FFP-2-Maskenpflicht. Die Besuchszeiten des Klinikums sind von 14 bis 18 Uhr, der letzte Zutritt zum Klinikum ist bis 17.30 Uhr möglich.

Donnerstag, 22. Dezember 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 22. Dezember 2022, 03:14 Uhr)

  • 54 Neuinfektionen in Stadt und 58 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 21. Dezember 2022)
  • 420 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (227 in der Stadt und 194 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 66.889 in Stadt, 80.117 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 182,8
      • -1 Tag: 185,1
    • Landkreis Würzburg 141,9
      • -1 Tag: 131,5

Zahlen und Fakten: Bilanz der Impfzentren in Stadt und Landkreis Würzburg

Mittwoch, 21. Dezember 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 21. Dezember 2022, 03:14 Uhr)

  • 75 Neuinfektionen in Stadt und 68 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 20. Dezember 2022)
  • 420 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (227 in der Stadt und 194 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 66.832 in Stadt, 80.063 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 185,1
      • -1 Tag: 159,9
    • Landkreis Würzburg 131,5
      • -1 Tag: 125,4

Dienstag, 20. Dezember 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 20. Dezember 2022, 03:14 Uhr)

  • 54 Neuinfektionen in Stadt und 56 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 19. Dezember 2022)
  • 420 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (227 in der Stadt und 194 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 66.753 in Stadt, 79.999 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 159,9
      • -1 Tag: 186,7
    • Landkreis Würzburg 125,4
      • -1 Tag: 135,1

Montag, 19. Dezember 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 19. Dezember 2022, 03:14 Uhr)

  • 54 Neuinfektionen in Stadt und 43 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 18. Dezember 2022)
  • 417 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (225 in der Stadt und 193 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 66.699 in Stadt, 79.943 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 186,7
    • Landkreis Würzburg 135,1

Maskenpflicht im ÖPNV entfällt

Bayern schafft die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr ab, das hat die Staatsregierung am letzten Dienstag entschieden. Bereits ab Samstag, 10. Dezember 2022, müssen Passagiere in Bus, Straßenbahn oder Regionalzug keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.

Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg schließen zum 31.12.2022

Nach einer Vorgabe des Bayer. Gesundheitsministeriums werden die bayerischen Impfzentren zum 31. Dezember 2022 geschlossen, so auch die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg. Corona-Schutzimpfungen sind ab dem neuen Jahr dann ausschließlich beim (Haus-)Arzt zu erhalten – wie andere Schutzimpfungen auch.

Bis zum 31. Dezember 2022 können die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg (im Postgebäude am Bahnhofsplatz in Würzburg und im i-Park Klingholz, Haus Nummer 17) mit und ohne Termin aufgesucht werden (Terminvereinbarung unter 0931/49738230 oder online unter www.impfzentren.bayern). In den Impfzentren ist aktuell ausreichend Impfstoff vorhanden. Für die Booster-Impfungen wird der an die BA.4 und BA.5-Variante angepasste Impfstoff verwendet.

Alle Impfangebote in Stadt und Landkreis Würzburg sind zu finden unter www.stadt-land-wue.de/corona-impfungen.

Neue Öffnungszeiten Testzentrum am Hubland

Das Testzentrum am Hubland hat nach dem Umbau geänderte Öffnungszeiten.

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr
  • Wochenende / Feiertag geschlossen

Coronavirus. Symbolfoto: Katharina Kraus

Coronavirus. Symbolfoto: Katharina Kraus

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Wichtige Updates

Maskenpflicht im ÖPNV entfällt (Stand: 07. Dezember 2022)

Bayern schafft die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr ab, das hat die Staatsregierung am Dienstag entschieden. Bereits ab Samstag, 10. Dezember 2022, müssen Passagiere in Bus, Straßenbahn oder Regionalzug keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.

Isolationspflicht für Corona-Positive aufgehoben

Ab 16. November 2022 entfällt in Bayern die Isolationspflicht für Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Stattdessen gilt für positiv Getestete ab sechs Jahren künftig eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist laut Gesundheitsministerium mindestens eine medizinische Maske, empfohlen wird eine FFP2-Maske. Im Freien ist die Maske dann Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wer mindestens seit 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske außerhalb der eigenen Wohnung frühestens nach fünf Tagen wieder weglassen. Corona-Positive dürfen aber aufgrund Vorsichtsmaßnahmen keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen besuchen. Generell gilt weiterhin, dass man bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben soll.

Aktuelle Regelungen zur Maskenpflicht (Stand: 13. Oktober 2022)

  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste ab dem 6. Geburtstag die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Im Fernverkehr gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren. Fahrgäste, die das sechste, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.
  • Eine FFP2-Maske ist ab dem 6. Geburtstag in folgenden Einrichtungen zu tragen:
    • Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe)
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Krankenhäuser
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren
    • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt
    • Dialyseeinrichtungen
    • Tageskliniken
    • Rettungsdiensten
    • Obdachlosen-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften
    • Seniorenheime, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Aktuelle Test- und Maskenpflichten am UKW: Zusammenfassung

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten und der Besucherinnen und Besucher am UKW gelten mehrere Regeln. Rechtliche Grundlagen sind das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV).

Aufgrund der am 01.10.2022 in Kraft getretenen Änderungen des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) informiert das UKW nochmals zusammenfassend über die aktuell am UKW bestehenden Regeln:

Testpflichten

  • Besucher und Begleitpersonen ab 6 Jahren: Tagesaktueller negativer Schnelltest beim Betreten des Gebäudes oder Nachweis eines negativen PCR-Tests (Test erfolgte innerhalb der letzten 48 Stunden)
  • Patienten (ambulant und stationär): Keine Testpflicht vor Betreten des Gebäudes (alle stationären Patienten werden weiterhin bei der Aufnahme getestet)

Maskenpflichten

  • Patienten, Besucher und Begleitpersonen ab 14 Jahren (ambulant und stationär): FFP2-Maske
  • Patienten, Besucher und Begleitpersonen zwischen 6-14 Jahren (ambulant und stationär): medizinischer Mund-Nasen-Schutz

Zudem gilt weiterhin grundsätzlich bei Besuchen am UKW:

„2:1:1-Regelung“: Maximal 2 Besucher gleichzeitig pro Tag für 1 Besuch für maximal 1 Stunde insgesamt.

Besuchszeiten sind täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr. Der letzte Zutritt zum Klinikum ist um 17:30 Uhr, Ausnahmen sind nur in Absprache möglich.

Boostern mit dem Omikron Impfstoff nun auch in Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg möglich

Ab Dienstag, 13. September 2022 steht der an die BA. 1-Variante angepasste Impfstoff von BioNTech/Pfizer in den Impfzentren zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um die Erstauslieferung des neu angepassten Impfstoffs, bei der die Stückzahl noch begrenzt ist. Für die kommenden Wochen erwarten die Impfzentren jedoch regelmäßige, bedarfsgerechte Lieferungen.

Der Omikron-Impfstoff wurde von der Europäischen Arzneimittelbehörde für Personen ab 12 Jahren zugelassen und wird ausschließlich für Booster-Impfungen verwendet. Eine Grundimmunisierung erfolgt weiterhin mit den bisherigen Impfstoffen.

Um Wartezeiten in den Impfzentren zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen, telefonisch unter 0931/49738230 oder online unter www.https://impfzentren.bayern/

Corona-Bürgertests ab 30. Juni für drei Euro

Bis auf einige Ausnahmen sind ab 30. Juni die Corona-Bürgertest in Teststationen oder Apotheken künftig kostenpflichtig. Ein Test kostet dann drei Euro. Künftig muss auch unterschrieben werden, warum jemand einen Test mit offiziellem Nachweis machen möchte oder muss.

Weiterhin kostenlos bleiben die Tests für:

  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Kinder bis fünf Jahre
  • Pflegende Angehörige
  • Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Besucher und Bewohner von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
  • Menschen mit Behinderung und deren Betreuer
  • Personen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Zum zweiten Booster in die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg

Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon länger zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben und dem dort tätigen Personal. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung für besonders gefährdete Menschen sowie für medizinisches und pflegerisches Personal.

Auch Personen über 70 Jahren sowie Menschen mit Immunschwäche empfiehlt die STIKO die zweite Boosterimpfung. Die EU empfiehlt den zweiten Booster bereits für Menschen ab 60 Jahren.

Die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg (Postgebäude am Bahnhof und i-Park Klingholz) halten aktuell ausreichend Kapazitäten vor, um sämtliche Impfungen (Erst-, Zweit-, Booster- und zweite Boosterimpfung) anbieten zu können.

Sämtliche Impfangebote sowie die Möglichkeiten der Terminvereinbarung sind unter Corona-Impfungen – Corona-Impfungen (stadt-land-wue.de) zu finden. Corona-Schutzimpfungen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich.

Aktuelle Regelungen

Maskenpflicht im ÖPNV entfällt (Stand: 07. Dezember 2022)

Bayern schafft die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr ab, das hat die Staatsregierung am Dienstag entschieden. Bereits ab Samstag, 10. Dezember 2022, müssen Passagiere in Bus, Straßenbahn oder Regionalzug keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.

Isolationspflicht für Corona-Positive aufgehoben

Ab 16. November 2022 entfällt in Bayern die Isolationspflicht für Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Stattdessen gilt für positiv Getestete ab sechs Jahren künftig eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist laut Gesundheitsministerium mindestens eine medizinische Maske, empfohlen wird eine FFP2-Maske. Im Freien ist die Maske dann Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wer mindestens seit 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske außerhalb der eigenen Wohnung frühestens nach fünf Tagen wieder weglassen. Corona-Positive dürfen aber aufgrund Vorsichtsmaßnahmen keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen besuchen. Generell gilt weiterhin, dass man bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben soll.

Aktuelle Regelungen zur Maskenpflicht (Stand: 13. Oktober 2022)

  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste ab dem 6. Geburtstag die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Im Fernverkehr gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren. Fahrgäste, die das sechste, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.
  • Eine FFP2-Maske ist ab dem 6. Geburtstag in folgenden Einrichtungen zu tragen:
    • Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe)
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Krankenhäuser
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren
    • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt
    • Dialyseeinrichtungen
    • Tageskliniken
    • Rettungsdiensten
    • Obdachlosen-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften
    • Seniorenheime, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Ab 1. Oktober: FFP2-Maskenpflicht bei Besuchen am UKW

Ab dem 1. Oktober gilt am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) FFP2-Maskenpflicht für Patienten, Besucher und Begleitpersonen ab 14 Jahren auf Basis des aktuellen Infektionsschutzgesetzes. Auch weiterhin sind nur Besucherinnen und Besucher zugelassen, die einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen können. Mehr Informationen zu den Besuchsregelungen hat das UKW auf seiner Homepage zusammengestellt

Uniklinik muss Behandlungskapazitäten reduzieren

Am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) kann es ab sofort in allen Klinikbereichen zur Verschiebung von planbaren und nicht dringlichen Behandlungen kommen. Der Grund liegt in der außergewöhnlichen Belastung durch die Versorgung von Patienten mit Corona-Nachweis und dem gleichzeitigen oft sehr kurzfristigen Ausfall von Personal in nahezu allen Berufsgruppen.

Aktuell (Stand: 22.07.2022, 9 Uhr) werden 65 Patienten mit SARS-CoV-2-Nachweisen am UKW versorgt, davon 59 auf Normalstationen, die übrigen sechs Patienten intensivmedizinisch. Das ist ein trauriger Höchststand für den Bereich der Normalstationen. Zur Einordnung: Vor einer Woche lag die Zahl der infizierten Patienten am UKW bei 47, vor zwei Wochen bei 39.

Neue Zugangsregeln am Uniklinikum Würzburg

Am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) gelten seit dem 8. Juli neue Zugangsregeln für Begleitpersonen und Besucher. Diese Personen benötigen nun als „1G“-Nachweis einen maximal 24 Stunden alten Nachweis über einen negativen Antigenschnelltest oder PCR-Test (dieser nicht älter als 48 Stunden), wohingegen der Impf- und Genesenenstatus nicht mehr überprüft wird. Es gilt auch weiterhin Maskenpflicht am UKW.

Unverändert bleiben auch die Besuchszeiten am UKW: Diese sind täglich von 14 bis 18 Uhr, der letzte Zutritt zum Klinikum ist um 17.30 Uhr.

Auch weiterhin kann es auf einzelnen Stationen im Rahmen des Corona-Managements kurzfristig zu Besuchseinschränkungen und auch zu Besuchsverboten kommen. Diese Maßnahmen erfolgen oft sehr kurzfristig. Besucher werden daher gebeten, sich, wenn möglich, vorab in der behandelnden Klinik zu informieren.

Die Zahl der Covid-Patienten am UKW bleibt derweil auf einem hohen Niveau: Am Freitagmorgen (8. Juli) wurden 35 Patienten mit einem SARS-CoV-2 Nachweis an der Würzburger Uniklinik behandelt, davon sieben auf der Intensivstation.

FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV entfällt – nur noch medizinische Maske nötig

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 beschlossen, die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) um weitere vier Wochen bis einschließlich 30. Juli 2022 zu verlängern.

Ab Sonntag, 3. Juli 2022, wird der Maskenstandard für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken heruntergestuft. Demzufolge genügt ab dem 3. Juli in den Stadtbussen und Straßenbahnen das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

15. BayIfSMV

Ab dem 23. November 2021 gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Zur 15. BayIfSMV

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was darf man aktuell in Bayern? Die häufigsten Fragen im Überblick:

FAQ Corona Regeln

Symbolbild Antigen Schnelltest. Foto: Dirk Flieger

Symbolbild Antigen Schnelltest. Foto: Dirk Flieger

Antigen-Schnelltests: Anlaufstellen in Würzburg

In unserer Map sind alle Antigen-Schnelltestzentren als Übersicht aufgeführt.

Was ist nach einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis Würzburg gibt Hinweise, was nach einem positiven Corona-Schnelltest zu veranlassen ist:

Das muss die Schnellteststelle tun

Sollten bei den durchgeführten Testungen einer Bürgerin oder eines Bürgers ein Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen, muss dies mit Angabe der Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) unverzüglich per E-Mail an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiter ist die Testperson entsprechend zu informieren.

Das muss die Testperson tun

Die betroffene Person hat sich umgehende in Quarantäne zu begeben und muss sich unverzüglich einer PCR-Testung unterziehen, beispielsweise am Testzentrum auf der Talavera. Mit einem bescheinigten positiven Schnelltest ist keine Terminreservierung auf der Talavera nötig und die betroffene Person kann zu den Öffnungszeiten dort abgestrichen werden. Im Allgemeinen liegt das Ergebnis bereits am darauffolgenden Tag vor.

Alternativ können PCR-Testungen auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. In diesen Fällen hat das Gesundheitsamt auf die Schnelligkeit der Befundübermittlung keinen Einfluss.

PCR-Test ist positiv

Sollte das positive Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden, wird die betroffene Person durch einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontaktiert (positive PCR-Testergebnisse werden vom durchführenden Labor an das Gesundheitsamt übermittelt).

Der positive Schnelltest wird nicht bestätigt – so geht’s weiter

Wird das Ergebnis des Schnelltests durch den PCR Test nicht bestätigt, endet die Quarantäne der betroffenen Person mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses durch das beauftragte Labor oder den Hausarzt.

Corona-Selbsttests im Handel

Seit kurzem gibt es im Handel Corona-Selbsttests (Point-of-Care-Antigen-Tests) zu kaufen. Damit können sich alle Menschen zu Hause, in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung eigenständig testen.

Welche Regelungen gelten bei einem positiven Testergebnis?

Fällt bei einem Selbsttest das Ergebnis positiv aus, empfiehlt das Gesundheitsamt dingend, sich sofort in Selbstquarantäne zu begeben und beim Hausarzt oder beim Testzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg (www.testzentrum-wuerzburg.de, 0931 8000-828) einen Termin zur PCR-Testung zu vereinbaren – selbiges bei Testung von Personal, in Schulen oder Kita.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, längstens jedoch bis zum Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der PCR-Testung. Fällt der PCR-Test positiv aus, setzt sich das zuständige Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung.

Testzentrum Talavera wird ans Hubland verlegt

Aufgrund des Kiliani Volksfestes wird das Testzentrums Talavera auf den Hublandplatz in der Rottendorfer Straße neben dem Cube verlegt.

Geöffnet wird das Testzentrum Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 17 Uhr sein.
Testung für Kinder und Menschen mit besonderen Bedürfnissen finden jeweils von Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr und Sonntag von 10 bis 13 Uhr statt. Am Hubland wird jedoch nur eine „Fußstrecke“ angeboten, die Autostrecke entfällt.

Samstags und am Feiertag Fronleichnam ist das Testzentrum im Juni geschlossen.

Testungen ohne Termin sind jederzeit möglich. Die Möglichkeit einer Terminanmeldung bleibt weiterhin bestehen, da diese bei PCR-Test gleichzeitig die Registrierung beim Labor darstellt und den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Daten bereits zu Hause zu hinterlegen.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg, für alle Bewohner Bayerns, die sich auch anlasslos testen lassen möchten. Hier sind PCR-Tests möglich.

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr
  • Vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 800828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de
  • Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.
  • Am Testzentrum Talavera können sich Testwillige das Ergebnis ihres PCR-Tests auf Wunsch mit der Nummer ihres Ausweisdokuments ausstellen lassen (für die Einreise in einige Länder benötigen Reisende vor Abflug einen negativen Corona-Test, auf dem die Ausweis- oder Reisepassnummer vermerkt ist).
Das Bayerische Corona Testzentrum auf der Talavera. Foto: Lilli Müller

Das Bayerische Corona Testzentrum auf der Talavera. Foto: Lilli Müller

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Das UKW-Schnelltestzentrum für Besucher und Beschäftigte des Universitätsklinikums Würzburg zieht um. Bisher befand es sich in einem Zelt nahe der Hautklinik auf dem Luitpold-Campus (Altkliniken). Der Umzug in das Gebäude D25 (neben dem Casino auf dem Luitpold-Campus) findet am Montag, 25. Juli, statt.

Wichtig: Das Testangebot am UKW ist beschränkt auf Beschäftigte, Patienten, Besucher und Begleitpersonen von Patienten des UKW. Zuzahlungspflichtige Tests für weitere Personengruppen können in der UKW-Testeinrichtung weiterhin nicht angeboten werden.

  • Vorherige Terminvereinbarung erforderlich, telefonisch unter 0931 800828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de
  • Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor: Telefon und E-Mail

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger ab sofort unter neuen Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor Eurofins wenden, alternativ perE-Mail:covid_support@lifecodexx.com.

Impfzentrum für Stadt & Landkreis Würzburg

Terminbuchungsmöglichkeiten gibt es telefonisch unter 0931 8000844 oder online unter www.impfen-wuerzburg.de . Wer Anspruch auf eine Schutzimpfung hat und in welcher Reihenfolge die priorisierten Gruppen geimpft werden, bestimmt die Coronavirus-Impfverordnung verbindlich.

Impfzentrum zieht ins Posthochhaus

Das Corona-Impfzentrum der Stadt Würzburg zieht wieder in die Innenstadt. Nachdem am kommenden Montag, 28. Februar 2022, das Impfzentrum am Handelshof geschlossen wird, geht es am Dienstag, 1. März, im neuen Impfzentrum im Posthochhaus am Bahnhof weiter.

Alle Impfangebote in Stadt und Landkreis Würzburg

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon (Telefon: 0931 8003-5100) von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt (Stand: 25.02.22):

      • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr
      • Freitag 8 bis 13 Uhr

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.

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