Urlaubssaison: Schon die Planung artet manchmal in Chaos aus. Zudem ist es nicht gerade die beste Zeit dann zu verreisen, wenn alle anderen das Gleiche tun. Die Folge sind überfüllte Flughäfen, stundenlanges Warten am Check-in oder lange Schlangen vor den Sanitäreinrichtungen. Noch schlimmer kommt es nur noch, wenn ein Pilotenstreik oder Streiks am Flughafen die Situation zusätzlich belasten. Leider sind solche Arbeitskämpfe gerade in der Urlaubssaison sehr häufig. Denn in dieser Zeit ist der Druck, den die Arbeiter auf die Fluggesellschaften ausüben können, besonders hoch.
Vorgehen im Streikfall
Die Folgen eines Streiks sind sehr individuell, daher ist es schwer, eine pauschale Handlungsanweisung zu geben. Zum Teil sind es nur kleine Verspätungen, mit denen man konfrontiert wird, häufiger sind aber komplette Ausfälle. Aufgrund der Häufung von Ausfällen können Fluggesellschaften ihren Kunden auch häufig keine Ersatzflüge anbieten.
Zwar dauern Streiks oft nur wenige Tage, ziehen aber wochenlange Verzögerungen nach sich. In jedem Fall muss man damit rechnen, auf sich alleine gestellt zu sein. Eventuelle Auslagen müssen oft selbst geleistet werden. Als Gast einer deutschen oder europäischen Fluglinie hat man jedoch gute Chance auf eine spätere Kompensation.
Schwierigkeiten bei Flugausfällen wegen Streiks
Ein Ausfall ist besonders ärgerlich, wenn es keine anderen Direktflüge zum Zielort gibt, wenn man weit weg von zu Hause ist und niemanden kennen, der einen in der Zwischenzeit unterbringen kann. Auch Probleme beim Arbeitsantritt oder im Privatleben können erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn man die verlorene Zeit nicht aufholen kann (was bei manchen Geschäftsterminen erforderlich ist), kann einen das teuer zu stehen kommen – sowohl finanziell als auch in Bezug auf den eigenen Ruf.
Daher ist es wichtig, sich darüber zu informieren, welche Forderungen man gegen die Fluggesellschaft durchsetzen kann. Auf diesem Weg kann man sich später wenigstens eine finanzielle Wiedergutmachung verschaffen.
Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es bei Streiks?
Wenn man die Reise direkt über eine Fluggesellschaft gebucht hat, die ihren Sitz in der EU hat, hat man gute Chancen auf eine Entschädigung und Rückzahlung möglicher Auslagen. Die europäischen Vorschriften gelten aber nur für Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder dort ankommen. Wenn man mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft wie Emirates oder American Airlines fliegt, können Fluggäste keine Ausgleichszahlungen verlangen, wenn sie von Streiks des Flugpersonals betroffen sind. Bei Fluglinien aus anderen Drittstaaten gibt es sogar Fälle, in denen bei Flugstreichungen zusätzliche Gebühren verlangt werden.
In diesen Fällen sollte man unbedingt mit einem Experten vor Ort Kontakt aufnehmen. Bei EU Flügen kann die Entschädigung entweder direkt bei der Fluglinie oder mit der Hilfe eines Inkassounternehmens wie Flightright eingefordert werden.
Entschädigung über die Fluggastrechteverordnung
In Europa haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Anschlussflug aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals, der Piloten oder anderer Mitarbeiter der Airline gestrichen wurde. In einem solchen Fall müssen sich die Fluggäste an ihre Fluggesellschaft oder ihr Reisebüro wenden und eine Entschädigung bei Nichtbeförderung beantragen. Die Entschädigung muss dann innerhalb von sieben Tagen nach Antragstellung gezahlt werden. Eine Garantie, dass die Airline zahlt, gibt es zwar nicht, die Erfolgsaussichten sind jedoch sehr gut, insbesondere wenn man einen Inkassodienstleister beauftragt.