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Parkplatz Talavera. Foto: Pascal Höfig
Parkplatz Talavera. Foto: Pascal Höfig

Bürgerentscheid zu kostenfreier Talavera: Was? Wann? Wie?

Am 24. Juli 2022 werden in Würzburg gleich zwei Bürgerentscheide stattfinden – zu einem viel diskutierten Thema. Wird die Talavera nun künftig bewirtschaftet und somit kostenpflichtig, oder darf weiterhin ohne Ticket dort geparkt werden?

Bürgerentscheid 2 will eine kostenfreie Talavera

Nachdem das erforderliche Quorum von 5 % (5.046 Unterschriften der wahlberechtigten Bürger) am Stichtag mit 5.338 Unterschriften übertroffen wurde, beschloss der Würzburger Stadtrat, den Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Kostenfreies Parken auf der Talavera“ am Sonntag, dem 24. Juli 2022 durchzuführen. Hier geht es darum, ob der Parkplatz auf der Talavera weiterhin für alle kostenlos nutzbar sein soll. Diese Möglichkeit ist auf dem Stimmzettel als Bürgerentscheid 2 gekennzeichnet.

Ergebnis des Würzburger Bürgerbegehren: Parken auf der Talavera bleibt kostenlos

Kostenlos Straba fahren mit Bürgerentscheid 1

Am selben Tag wird es noch eine zweite Abstimmung geben. Denn der Bürgerentscheid zum Stadtratsbegehren „Besser in den Bischofshut“ ist der Talavera-Abstimmung gegenübergestellt. Hier geht es darum, ob die Talavera künftig bewirtschaftet wird (30 Cent pro halbe Stunde) und jeder Nutzer während der Parkdauer mit dem Parkticket die Straßenbahn in Würzburg kostenfrei nutzen kann. Diese Möglichkeit ist auf dem Stimmzettel als Bürgerentscheid 1 gekennzeichnet.

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Zugleich werde vom Stadtratsbündnis (Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP, Bürgerforum, Die Linke, ÖDP und ZfW) beantragt, mit den Parkeinnahmen aus der Talevera-Bewirtschaftung eine City-Zone einzurichten, in der die Straba kostenlos zwischen Talavera, Hauptbahnhof und Sanderring genutzt werden könne. Dies ist allerdings nicht Bestandteil des Bürgerbegehrens selbst, sondern ein gesonderter Antrag an die Verwaltung.

Neue Parkgebührenverordnung in Würzburg

Der Parkplatz an der Talavera in Würzburg. Foto: Pascal Höfig

Der Parkplatz an der Talavera in Würzburg. Foto: Pascal Höfig

Etwa 103.000 Stimmberechtigte

Seit dem 20. Juni 2022 werden nun die Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten versendet. Etwa 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit sind zur Abstimmung aufgerufen. Dazu ist das Abstimmungsgebiet der Stadt Würzburg in 45 Abstimmungsbezirke aufgeteilt. Bei der Abstimmung zu jedem Bürgerentscheid und bei der Stichfrage ist jeweils eine Stimme zu vergeben.

Was ist bei der Abstimmung zu beachten?

  • Stimmberechtigte Personen erhalten wie bereits 2017 beim Bürgerentscheid zum Kardinal-Faulhaber-Platz gleich die kompletten Briefabstimmungsunterlagen.
  • Mit dem zugesandten Abstimmungsschein kann an der Urne im Abstimmungslokal oder per Brief abgestimmt werden.
  • Der Abstimmungsschein ist bei der Urnenabstimmung mitzubringen. Ein Ausweisdokument alleine reicht nicht aus!
  • Wer keine Unterlagen bekommen hat, soll sich an das Wahlamt der Stadt Würzburg wenden!

Was enthalten die Briefabstimmungsunterlagen?

Seit dem 20.06.2022 erhalten Stimmberechtigte mit der Abstimmungsbenachrichtigung zugleich

  • den Abstimmungsschein
  • den Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag (weiß) für den Stimmzettel,
  • einen Abstimmungsbriefumschlag (hellrot) für den Abstimmungsschein

und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift des Wahlamtes der Stadt Würzburg, an die der Abstimmungsbrief zu übersenden ist,

  • ein Merkblatt für die Briefabstimmung.

In den Benachrichtigungen sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten zudem einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.

Zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält jede/r Stimmberechtigte einen Abstimmungsschein mit den Unterlagen für die Briefabstimmung.

Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung und keinen Abstimmungsschein erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Bürgerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. Wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürgerverzeichnis kann bis zum Freitag, 15.07.2022, Beschwerde erhoben werden.

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Symbolbild Wählen. Foto: Jessica Hänse

Symbolbild Wählen. Foto: Jessica Hänse

Wie wird abgestimmt?

Nur, wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Würzburg oder durch Briefabstimmung. Ohne Abstimmungsschein ist keine Abstimmung möglich!

Stimmabgabe im Abstimmungsraum:
Die Abstimmenden haben ihren Abstimmungsschein (mit der umseitig abgedruckten Abstimmungsbenachrichtigung) und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Der Stimmzettel wird den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Er muss von den Stimmberechtigten alleine in einer Kabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.

Stimmabgabe per Briefabstimmung:
Bei der Briefabstimmung müssen die Stimmberechtigten den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am Abstimmungstag, Sonntag, 24. Juli 2022, bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.

Wahlamt im Rathaus. Foto: Pascal Höfig

Wahlamt im Rathaus. Foto: Pascal Höfig

Wer darf überhaupt abstimmen?

In das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Würzburg werden alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsangehörigen aufgenommen, die am Abstimmungstag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 24.07.2004 oder früher),
  • seit 24.05.2022 mit melderechtlicher Haupt- bzw. einziger Wohnung in Würzburg gemeldet sind und
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Welche Möglichkeit gewinnt?

Dass nach Abstimmung ein Bürgerentscheid überhaupt gültig ist, müssen in Städten von einer Größe mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 % der Wahlberechtigten entweder mit Ja oder Nein abgestimmt haben. In Würzburg wären das bei zurzeit ca. 103.000 Wahlberechtigten ca. 10.300 Personen. Wird dieses Quorum von 10 % nicht erreicht, bleibt der jeweilige Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos, bei Stimmengleichheit wären beide Bürgerentscheide abgelehnt.

Erreichen sowohl Bürgerentscheid 1 als auch 2 mindestens das Abstimmungsquorum von 10 % bei den Ja-Stimmen und gibt es mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist eine Stichfrage nötig. Bei dieser zählt die einfache Mehrheit. Die Stichfrage ist nicht nötig, wenn ein Bürgerentscheid angenommen und der andere abgelehnt wird, oder einer von beiden oder beide das Quorum nicht erreichen.

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses und eine Bindungsfrist von einem Jahr.

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