Ab dem 1. Mai 2022 wird in der unteren Zellerau die bisher auf drei Monate im Jahr befristete Bewohnerparkregelung in der Bewohnerparkzone Z auf Dauer eingeführt.
Hier gilt die Bewohnerparkzone
Das gesamte Bewohnersonderparkgebiet wird durch die Straßenzüge Weißenburgstraße/ Sedanstraße/ Georg-Eydel-Straße und Mainaustraße begrenzt. Die Bewohnerstellplätze befinden sich in den Straßenzügen Ysenburgstraße, Eiseneckstraße, Scharnhorststraße, Rotenhanstraße, Maillingerstraße, Fasbenderstraße (abschnittsweise) und Steinachstraße (zeitlich befristet).
Wie kann man hier parken?
Berechtigt für den Erwerb eines Bewohnersonderparkausweises sind Personen, die innerhalb des Bewohnersonderparkgebietes gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz nachweisen können.
Die betroffenen Personen werden gebeten, rechtzeitig vorher einen Bewohnersonderparkausweis im Bürgerbüro der Stadt Würzburg zu beantragen.