Seit Freitag, 26. November 2021, bestand Alkoholverbot im sogenannten „Kleinen Bischofshut“ inklusive Alter Mainbrücke und Sanderstraße. Sowohl das Trinken als auch der Verkauf von Alkohol waren nicht mehr erlaubt. Grund dafür war ein Absatz in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Der darin enthaltene § 14 Absatz 2 besagte ein ganztägiges Konsumverbot von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen und an sonstigen öffentlichen Orten.
Beschränkung nicht verlängert
Insgesamt dreimal wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg dazu verlängert – doch das hat jetzt ein Ende! Mit den Corona-Lockerungen, die diese Woche beschlossen wurden, ist auch das Alkoholverbot im Innenstadtbereich Geschichte.
Wie die Stadt gestern mitteilte, wurde die Regelung nicht weiter verlängert und die Beschränkung lief deshalb am Mittwoch, 9. Februar, aus.
Der normale Brückenschoppen bleibe allerdings weiterhin untersagt, so berichtet die Main-Post. Grund hierfür sei, dass der Ausschank auf der Brücke einer Sondergenehmigung unterliege, die bisher noch nicht wieder erteilt wurde, das erklärt die Stadt gegenüber der Main-Post. Aktuell sei somit nur Außengastronomie mit Bedienung erlaubt. Jedoch dürfen mitgebrachte Getränke wieder konsumiert werden.
Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von nicht angezeigten Versammlungen wird hingegen bis einschließlich 16. Februar verlängert.