Auch der Juli hat wieder einige Änderungen für Verbraucher parat. Dazu zählen die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht sowie die Einführung eines EU-weiten digitalen Impfpasses. Zudem steigt im Juli der Mindestlohn und die Rente in Ostdeutschland. Auch in Bezug auf die Natur gibt es eine Änderung, da Einwegplastik offiziell verboten wird. Das E-Rezept geht in die Testphase und DHL klingelt bei einer Paketzustellung in bestimmten Fällen nicht mehr. Außerdem kommt es zu einer Verbesserung des Jugendschutzes im Online-Glücksspiels. Zudem entfällt die Freigrenze bei Bestellungen außerhalb der EU und einige 3G-Netze werden abgeschaltet. Wie jeden Monat hat unsere Redaktion die wichtigsten Informationen nochmal zusammengefasst.
Homeoffice-Pflicht entfällt
Die vom Bund angeordnete Homeoffice-Pflicht entfällt ab dem 1. Juli. Der Grund hierfür sind die sinkenden Corona-Fallzahlen in Deutschland. Demzufolge ist die Arbeit im Homeoffice nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Auch muss der Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot nicht mehr annehmen. Am Arbeitsplatz sollen jedoch trotzdem noch Corona-Auflagen gelten. Die betriebsbedingten Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden und die Anzahl an Mitarbeitern im Raum ebenso. Zudem soll eine verbindliche Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person eingehalten werden.
EU-weit gültige digitale Impfnachweise
Der bereits in Deutschland eingeführte Impfnachweis soll am 1. Juli auch für die EU kommen. In dem digitalen EU-Impfnachweis können Nachweise für Covid-Impfungen, frische Tests und überstandene Infektionen eingetragen werden. Somit wird die Einreise in ein anderes EU-Land erleichtert. Auch soll damit die Möglichkeit entstehen, dass Beschränkungen wie Quarantäne- und Testpflichten wegfallen.
Fragen und Antworten zum Covid-Zertifikat der EU findest Du auf der Website der Europäischen Union
Das E-Rezept kommt
Ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Zukunft sollen die elektronischen Rezepte mit sich bringen. Statt auf Papier soll es demnach vom Arzt ausgestellte Rezepte in elektronischer Form geben. Hierfür gibt es ab 1. Juli eine Testphase in einigen Praxen. Starten soll das Ganze in Berlin und Brandenburg. Arztpraxen sollen dazu verpflichtet werden einen Zugriff auf die E-Akte zu ermöglichen – ansonsten drohen Sanktionen. Ab 2022 soll die Papierform komplett wegfallen.
Mindestlohn und Rente in Ostdeutschland steigen
Eine positive Nachricht für alle Arbeitnehmer, die den Mindestlohn verdienen. Dieser wird zum 1. Juli um zehn Cent steigen! Statt den bisherigen 9,50 Euro beträgt der Wert damit 9,60 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden zudem ab dem 1. Juli mindestens 15 Euro bekommen.
Auch die Renten in Ostdeutschland steigen zum Monatsanfang um 0,72 Prozent aufgrund der negativen Lohnentwicklung seit der Pandemie. Die Erhöhung ergibt sich aus dem gesetzlichen Ost-West Ausgleich. Für Ostdeutschland beträgt der Rentenwert somit 33,47 Euro, wohingegen er in Westdeutschland bei 34,19 Euro bleibt.
Alle Details findest Du auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbunds
Kontaktlose Paketübergabe bei DHL
Bei der DHL gibt es ebenfalls eine Änderung. So soll künftig die Paketzustellung kontaktlos geschehen. Der Paketbote wird bei Kunden mit Ablagevertrag nicht mehr an der Türe des Kunden klingeln. Das Paket wird an einem Ablageort zugestellt – ohne Klingeln. Dies gilt jedoch nur für Kunden, die einen Ablagevertrag haben.
Freigrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern entfallen
Eine weitere Änderung betrifft das Online-Shopping im Ausland. So wird die Freigrenze von 22 Euro bei Waren, die nicht aus der EU kommen, fallengelassen. Bislang musste man keinen Zoll für Artikel zahlen, die unter 22 Euro lagen und z.B. aus den USA, Großbritannien oder China kamen. Ab Juli müssen jedoch alle Waren beim Zoll angemeldet werden. Käufer müssen die Einfuhrabgaben dann bei der Lieferung an den Postboten zahlen.
Verbot von Einwegplastik
Eine erfreuliche Nachricht für unsere Natur ist die ab dem 3. Juli in Kraft tretende Änderung: das Verbot von Einwegplastik. Dazu zählen Produkte, für die es Alternativen gibt, wie Trinkhalme, Luftballonstäbe, Einweggeschirr, Rührstäbchen, Wattestäbchen und bestimmte Einwegbehälter aus Styropor.
Diese Artikel dürfen demnach nicht mehr produziert und im Handel verkauft werden. Alle Produkte, die in den Läden noch vorrätig sind, dürfen aber noch abverkauft werden.
Weiter Informationen findest Du auf der Website der Bundesregierung
Jugendschutz beim Online-Glücksspiel
Ab Anfang Juli wird es einen verbesserten Jugendschutz beim Online-Glücksspiel geben. So wird für Online-Glücksspiele künftig ein Spielkonto gefordert. Hierbei müssen sich die Spieler identifizieren und authentifizieren. Insgesamt soll somit verhindert werden, dass Minderjährige daran teilnehmen. Zudem dürfen Spieler nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das eigene Spielkonto einzahlen und nutzen. Eine weitere Änderung ist die teilweise Legalisierung von Online-Poker-Varianten und virtuellen Automatenspielen von privaten Anbietern. Dies soll aber nur in engem Rahmen geschehen. Damit sollen Glücksspiele auf dem Schwarzmarkt verhindert werden.