Der nächste Monat des Jahres bricht an und mit ihm wieder Änderungen und Neuerungen. Neben einem erhöhten Mindestlohn für Maler und Lackierer gibt es eine neue Registrierungspflicht für Drohnen, das Jugendschutzgesetz wird reformiert und auch für den Laptop und das Handy gibt es wichtige neue Updates. Wie jeden Monat hat unsere Redaktion die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Registrierungspflicht für Drohnen
Möchte man sich ab Mai eine Drohne zulegen, muss man einige Dinge beachten. Denn laut der EU-Drohnenverordnung müssen Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen oder mit einer Kamera ausgestattet sind, erst registriert werden, bevor man mit ihnen fliegen darf. Zuständig ist das Luftfahrt-Bundesamt, sobald man sich dort angemeldet hat, erhält man eine Registrierungsnummer, die gut sichtbar auf der Drohne befestigt werden muss.
Mehr Geld für Maler & Lackierer
Gute Nachrichten für Maler und Lackierer: Ab dem 1. Mai steigen die Mindestlöhne für gelernte und ungelernte Arbeitnehmer. Für gelernte Fachkräfte steigt der Lohn auf 13,80 € und damit um 2,2 %, für ungelernte Arbeitnehmer sogar um 2,7 % auf 11,40 €.
Jugendschutzgesetz wird reformiert
Um Kinder und Jugendliche online besser zu schützen, tritt zum 1. Mai das verbesserte Jugendschutzgesetz in Kraft. Unter anderem müssen Filme- und Spieleseiten im Internet demnach nun simple Beschwerde- und Meldemöglichkeiten anbieten. Fühlt man sich als Kind oder Jugendlicher bedroht oder belästigt, soll man diese einfach in Anspruch nehmen können. Schützen soll das neue Gesetz vor allem vor Belästigung, Mobbing und Kostenfallen. Auch ausländische Anbieter sollen bei Verstößen verantwortlich gemacht werden können. Sorge dafür trägt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Alle vier neuen Regelungssätze findest Du bei der Bundeszentrale.
Corona-Kindergeldbonus
Familien bekommen auch in diesem Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Für jedes Kind, für das im Jahr 2021 ein Kindergeldanspruch besteht, werden 150 € zusätzlich ausgezahlt. Für den Bonus ist keine Anmeldung nötig, da er als Eigenzahlung neben dem Kindergeld ausgezahlt wird. Die Auszahlungen starten im Mai für alle Kinder, die im Mai Kindergeld berechtigt sind. Für Kinder, die in einem anderen Monat berechtigt sind oder waren, erfolgt die Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
Alle Details zum Kindergeldbonus findest Du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Letzte Chance für Microsoft Update
Alle Microsoftnutzer sollten spätestens jetzt ihr Betriebssystem updaten. Denn ab dem 11. Mai endet der Support für die Version 1909 und alle vorangegangenen. Wer bis dahin nicht die neuere Version auf seinem Rechner hat, bekommt keine wichtigen Qualitäts- und Sicherheitsupdates mehr, laut der FNP.
Fristablauf: Whatsapp Nutzungsbedingungen
Bereits im Februar sollten Whatsapp-Nutzer den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Da die Änderungen harsch in der Kritik standen, verlängerte das Unternehmen die Frist bis zum 15. Mai, damit sich die Nutzer über die Änderungen umfassend informieren konnten. Die Fristverlängerung nähert sich nun dem Ende zu: Wer bis zum 15. Mai nicht zugestimmt hat, kann die App nicht weiter benutzen.