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Die Zeller Straße in Würzburg. Foto: Katharina Kraus
Die Zeller Straße in Würzburg. Foto: Katharina Kraus

Zeller Straße wird ab 1. September zur Einbahnstraße

Rechtzeitig vor Schulbeginn startet zum 1. September 2020 der Probebetrieb für die Einbahnstraßenregelung Zeller Straße. Nach Abstimmungsgesprächen mit der Regierung von Unterfranken kann der Wunsch des Stadtrates umgesetzt werden.

Motorisierter Verkehr nur noch bergauf

Der Probebetrieb sieht vor, dass von der Wörthstraße kommend bis zum Nigglweg der Zwei-Richtungsverkehr beibehalten wird d. h. Nautiland, Eisbahn, Umweltstation und Norma können aus westlicher Richtung weiterhin ohne Einschränkung angefahren werden.

Kritik an Einbahnstraßenregelung

In der Zellerstraße zwischen Burkarderstraße und Nigglweg jedoch darf der motorisierte Verkehr zukünftig nur noch bergauf fahren. Radfahrende dürfen weiterhin in beide Richtungen fahren. Gleichzeitig wird die Durchfahrt durch das Wohngebiet Schottenanger von Westen her unterbunden, um Ausweichverkehre zu verhindern.

Die Zeller Straße soll bergauf zur Einbahnstraße werden. Grafik: Stadt Würzburg

Die Zeller Straße soll bergauf zur Einbahnstraße werden. Grafik: Stadt Würzburg

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Im nun startenden Probebetrieb soll u.a. herausgefunden werden, wie sich die Lärmbelastungen im betroffenen Quartier tatsächlich verändern. Vor allem aber sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich die Verkehrssituation in der Zeller Straße und auf möglichen Ausweichstrecken darstellt. Die Stadt Würzburg setzt dabei auch auf die zunehmende Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger auf den ÖPNV, auf das Fahrrad umzusteigen oder bspw. Fahrgemeinschaften zu bilden und damit insgesamt zu einer Verbesserung der Luft- und Lärmsituation beizutragen sowie dem Radverkehr eine verbesserte Führung in der Zeller Straße zu ermöglichen.

Regelmäßige Auswertungen vorgesehen

Das mit dem Probebetrieb einhergehende Monitoringkonzept sieht regelmäßige Auswertungen bereits während der vorgesehenen Probezeit von max. 1 Jahr vor, sodass bei möglichen negativen Auswirkungen frühzeitig gegengesteuert werden kann bzw. auch die Möglichkeit besteht, den Probebetrieb bei gravierenden Problemen abzubrechen. Die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb werden Grundlage für die Entscheidung sein, ob für die Zeller Straße eine dauerhafte Einrichtung dieser Verkehrsführung in Frage kommt.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Würzburg.
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