Wie bereits angekündigt wird das Nautiland seinen Schwimmbereich in der Innen- und Außenanlage ab Freitag, 10. Juli, wieder öffnen. Nach Ausarbeitung eines Hygiene- und Betriebskonzeptes durch die Würzburger Bäder GmbH kann das Schwimmbad in der Zellerau seinen Badebetrieb wieder aufnehmen. Die Saunalandschaft bleibt jedoch vorerst geschlossen. Der detaillierte Maßnahmenplan ist notwendig für die Wiedereröffnung und für die Badegäste verpflichtend. Die „neuen“ Verhaltensregeln werden für alle gut sichtbar im Bad platziert. Die Würzburger Bäder-GmbH zählt dabei auf die Vernunft ihrer Gäste, dass sie sich zu ihrem eigenen und zum Schutz der anderen Badegäste an die Maßnahmen halten. Die Beachtung der Hygieneregeln und die Wahrung der sozialen Distanz von 1,5 Metern stehen dabei an erster Stelle. Die Eintrittspreise bleiben von den Regeländerungen unberührt: Es gelten weiterhin die 1,5-Stunden-Staffelpreise.
Was müssen Badegäste ab Freitag im Nautiland beachten?
Begrenzte Besucherzahl
Um jedem Badegast genügend Raum zur Verfügung zu stellen, darf pro Tag eine Höchstzahl an Badegästen nicht überschritten werden. Diese können ihren Schwimmbadbesuch in verschiedenen Zeitzonen planen:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, feiertags und in den Ferien:
Zeitzone 1: Öffentlichkeit: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, maximal 300 Besucher
Zeitzone 2 Vereine: 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr, maximal 100 Besucher - Dienstags:
Zeitzone 1: Öffentlichkeit: 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, maximal 300 Besucher
Das Frühschwimmen wird durch die neuen Zeitzonen ersetzt und nicht weiter fortgeführt. Der Einlass von Kindern unter
12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.
Zur notwendigen Abstandswahrung dürfen sich im Sportbecken im Innenbereich gleichzeitig 38 Badegäste, im Nichtschwimmerbecken 25, im Abenteuerbecken innen 26, im Abenteuerbecken außen 24, im Kleinkindbecken innen 8, im Kleinkindbecken außen 10 und im Sportbecken außen 18 Badegäste aufhalten.
Eintritt nur mit Online-Voranmeldung
Der Zugang ins Nautiland kann nur durch eine vorherige Online-Reservierung durch den Kunden gewährt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine richtigen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Adresse, Telefonnummer) zur eventuellen Nachvollziehbarkeit einzureichen. Durch die Online-Reservierung werden die Daten des Kunden sowie die entsprechende Besuchszeit erfasst. Hiermit wird gewährleistet, dass bei einem möglichen Fall eine genaue und schnelle Weiterleitung an das Gesundheitsamt erfolgen kann. Auch wird durch die Online-Reservierung eine schnellere Abwicklung im Eingangsbereich bzw. an der Kasse sichergestellt.
Seit gestern, 08.07.2020, können Badegäste, die z.B. über keinen Internetanschluss oder keine E-Mailadresse verfügen, eine Online-Reservierung im WVV-Kundenzentrum in der Domstraße vornehmen lassen.

Aufkleber auf dem Gehweg sollen die Badegäste an die Einhaltung der Abstandsregeln erinnern. Foto: Jessica Hänse
Beachtung der Abstandsregeln
Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumen: Dies gilt einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und Wartebereich sind entsprechend am Boden kenntlich gemacht. Die Bewegungsrichtungen beim Betreten und Verlassen von Räumen sind durch Einbahnsysteme vorgegeben.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Im Eingangsbereich und in den Umkleidebereichen sowie im gesamten Gebäude muss eine Mund- Nasen-Bedeckung getragen werden. In feuchten Räumen (Duschen, WCs und Schwimmhallen mit Aufenthaltsbereichen) sowie im Freibereich kann auf die Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Auch die Mitarbeiter tragen in allen Bereichen des Bades eine Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen aus medizinischen Gründen ein Mund-Nasen-Schutz nicht zugemutet werden kann, sind ausgenommen.

Die Hinweise zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Abstandhalten sind für die Badegäste im Nautiland stets präsent. Foto: Jessica Hänse
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Die Nutzung der Einzelumkleiden ist gestattet. Jede zweite Einzelumkleide ist für die Nutzung gesperrt. Hier ist von Badegästen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die soziale Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. In den Sammelumkleiden werden alle Spinde offengehalten, jedoch ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen in den Sammelumkleiden auf 5 Personen beschränkt. Für sich parallel umziehende Personen gilt ebenso der Abstand von 1,5 Metern. Jedes zweite Urinal der Herrentoiletten wird gesperrt. Erst bei Freiwerden einer WC-Anlage (Urinal/Einzelkabine) darf die Anlage von einer weiteren, wartenden Person betreten werden. Auch wird jedes zweite Waschbecken gesperrt, so dass der Abstand von 1,5 Metern gewährleistet wird.
Die Sammelduschen besitzen jeweils im hinteren Teil zwei durch eine Trennwand abgeschlossene Duschräume, wodurch ein wirksamer Spritzschutz und der Abstand sichergestellt werden können. Zwei weitere Duschen werden im vorderen Bereich geöffnet sein. Die mittigen Duschen werden erkenntlich gesperrt. Die Duschräume werden nach Vorgabe mit Seifenspendern ausgestattet. Die Stagnation von Wasser in außer Betrieb genommene Duschen wird durch die automatische Spülung vermieden.
Fönbereich
Haartrockner dürfen genutzt werden, durch entsprechende Markierungen kann die Abstandshaltung von mindestens 2 Metern sichergestellt werden. Die Griffe der Haartrockner werden regelmäßig desinfiziert. Jetstream-Geräte werden außer Betrieb gesetzt.
Intensivierte Reinigung
Die Reinigung von öffentlichen Schwimmbädern folgt bereits im Regelbetrieb hohen Standards. Nun wird der Reinigungsprozess noch einmal intensiviert: Alle Kontaktflächen wie Stühle, Tische, Liegen etc. werden in regelmäßigen Abständen gründlich gereinigt. Gleiches gilt für die sanitären Anlagen. Im Anschluss an den öffentlichen Betrieb erfolgt täglich eine umfassende vollständige Reinigung des gesamten Bades und der gesamten Anlage einschließlich der Desinfektion von berührungsintensiven Bereichen (z.B. Türgriffe, Handgriffe, Sitzmöbel).
Sitzmöbel und Spielgeräte
Sitz- und Liegemöbel werden jeweils um 50 % der anwesenden Gäste verringert. Diese werden so aufgestellt, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Festmontierte Spielgeräte wie das Piratenschiff dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern genutzt werden. Die entsprechenden Begleitpersonen der Kinder tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Mindestabstände.
Schwimmbecken
Das Schwimmerbecken innen hat 6 Bahnen, bei denen immer 2 Bahnen durch Schwimmleinen zusammengefasst werden. Durch das Kreisschwimmen in eine Richtung kann der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das Kreisschwimmen wird durch Beschilderung für den Badegast kenntlich gemacht.
Wasserattraktionen
Zur Vermeidung von Gruppenbildungen werden sämtliche Wasserattraktionen außer Betrieb genommen.
Sprunganlagen
Sprunganlagen können nach Beurteilung der Besucherfrequenz im Bad durch das Aufsichtspersonal freigegeben werden. Es darf sich nur eine Person auf der Sprunganlage befinden. Das Ausschwimmen hat zügig nach vorne oder zur Seite zu erfolgen.
Der 3-Meter-Turm bleibt geschlossen.
Wasserrutsche
Die Wasserrutsche wird mit Vorgabe der 1,5-Meter-Abstandseinhaltung freigegeben. Auf dem Treppenaufstieg darf sich nur eine Person befinden. Erst wenn die vorherige Person gerutscht ist, darf die weitere wartende Person den Treppenaufstieg nutzen. Der Warteplatz ist durch eine entsprechende Beklebung gekennzeichnet
Kursbetrieb
Der Kursbetrieb von Aquafitness- und von Kinderschwimmkursen kann fortgeführt werden unter Einhaltung des Mindestabstands und den in diesem Hygienekonzept erstellten Regeln.
Gastronomische Einrichtungen (Kiosk)
Die Gastronomiekasse und Getränkeausgabe sind mit einem Spuckschutz ausgestattet. Die Essensbestellung erfolgt an der Gastronomiekasse. Der Gast erhält nach Bestellung der Speisen ein Gästerufsystem, den sogenannten „Pager“. Nach der Fertigstellung gibt dieser durch Vibrieren und Leuchten den Hinweis, dass die Speisen an der Theke abgeholt werden können. Somit werden Warteschlangen bei der Ausgabe verhindert. Bei der Bestellung und Ausgabe der Speisen wird der Abstand von 1,5 Metern eingehalten. Die entsprechenden Hinweise sind am Boden der Gastronomie gekennzeichnet. Die Essensausgabe erfolgt über ein Tablett mit dem Gericht über die Speiseausgabentheke. Nach Rückgabe des Pagers und Verlassen des Platzes werden das Gästerufsystem und die Tische abgewischt und desinfiziert. Die Gäste werden anhand eines Einbahnsystems geleitet.
Aktuelle Infos gibt es außerdem hier auf der Seite der WVV unter der Rubrik „Bäder“.