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Die Würzburger Innenstadt nach der Wiederöffnung des Einzelhandels. Foto: Nico Jahnel
Die Würzburger Innenstadt nach der Wiederöffnung des Einzelhandels. Foto: Nico Jahnel

Bayerisches Kabinett stellt Corona-Exit-Strategie vor

Noch in der letzten Woche verkündete Ministerpräsident Markus Söder, dass die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bis vorerst 10. Mai verlängert werden – doch in einer aktuellen Pressekonferenz am 5. Mai wurde nun die Exit-Strategie für Bayern vorgestellt: Diese beinhaltet einige Lockerungen, teilweise schon ab dem 6. Mai. Der Ministerpräsident begründet die Änderungen mit den positiven Zahlen im Hinblick auf Neuinfektionen, Reproduktionsrate und Genesenen. „Der bayerische Weg war richtig, Corona ist unter Kontrolle“, so Söder. Es soll eine schrittweise und langsame Öffnung des öffentlichen Lebens sein. Oberstes Ziel bleibe aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.

Weitere Änderungen für Verbraucher im Mai

Kein übereiltes Vorgehen

Das weitere Handlungskonzept sehe daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimme dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnt die Staatsregierung ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben, so die Regierung. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, können dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren, heißt es.

Alle Lockerungen im Detail

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat für das weitere Vorgehen die nachfolgenden Eckpunkte beschlossen:

Aus Ausgangsbeschränkung wird Kontaktbeschränkung

Ab Mittwoch, 6. Mai, wird die bisher geltende Ausgangsbeschränkung aufgehoben und in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Das heißt im Detail, dass ohne Beschränkung nach draußen gegangen werden darf, das Distanzgebot aber fortbesteht. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin verboten.

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Es ist aber künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

UPDATE 7. Mai: Laut Informationen des BR sollen die Kontaktbeschränkungen kurzfristig nochmals gelockert werden, das erklärte Ministerpräsident Söder in einem aktuellen Interview. Zum Wochenende hin dürfen sich in Bayern also künftig auch wieder zwei Paare oder zwei Familien treffen dürfen. Vor allem in Hinblick auf die Öffnung der Gastronomie halte Söder diese Regelung für sinnvoll.

Auch Spielplätze dürfen ab dem 6. Mai wieder geöffnet werden, Bolzplätze sind hier ausgeschlossen.

Wieder Besuche in Alten-/Pflegeheimen und Kliniken

Ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Aber auch hier ist die dringende Voraussetzung eine Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen.

Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Kinderbetreuung wird hochgefahren

Auch die Kinderbetreuung soll nun schrittweise hochgefahren werden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:

  • Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
  • Öffnung von Waldkindergärten (voraussichtlich ab 25. Mai)
  • Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
  • Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
  • Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
  • Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Hier sollten sich max. drei Familien zusammentun. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.

Unterricht an Schulen

Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April 2020 den Unterrichtsbetrieb allein für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder aufgenommen. Jetzt sollen langsam auch die anderen Klassen folgen. Das Ziel laut Söder ist hier, 50 % der Schüler vor Pfingsten wieder in den Schulen unterrichten zu können.

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Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs soll Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen bieten. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten. Da viele Eltern ihre Urlaubstage bereits eingesetzt haben, soll aber eine Notbetreuung in den Ferien sichergestellt werden.

Symbolfoto Schule. Pascal Höfig

Symbolfoto Schule. Pascal Höfig

Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:

  • Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
  • Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
    ▪ Grundschule: 1. Klasse;
    ▪ Mittelschule: 5. Klasse;
    ▪ Realschule: 5. und 6. Klasse;
    ▪ Gymnasium: 5. und 6. Klasse;
  • Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.

Eine Maskenpflicht wird es im Unterricht nicht geben, allerdings müssen Masken im Schulhaus und z.B. auf dem Weg zur Toilette getragen werden, auch das Abstandsgebot gilt weiterhin.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Auch für den Einzelhandel gibt es weitere Lockerungen. Ab dem 11. Mai ist die bisherige 800 qm-Regelung für die Verkaufsfläche aufgehoben. Auch Einkaufszentren dürfen dann wieder öffnen. Alle anderen Regelungen wie Maskenpflicht und Mindestabstand gelten weiterhin.

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In der nächsten Woche dürfen außerdem auch Nagelstudios und Kosmetikstudios wieder öffnen. Der Betreiber hat auch hier ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.

Gastronomie und Hotellerie darf schrittweise öffnen

Ein für viele sehr wichtiger Punkt ist natürlich die Gastronomie. Wie geht es hier weiter? Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird von der Bayerischen Staatsregierung angestrebt. Folgende Lockerungen wurden nun beschlossen:

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten bis max. 20 Uhr), Speisegaststätten im Innenbereich (bis max. 22 Uhr) ab 25. Mai 2020. Es gelten strenge Auflagen, wie bspw. eine Begrenzung der Gästezahl, spezielle Desinfektion, Maskenpflicht für Kellner und Küchenmitarbeiter und Abstandregelungen.

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Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Auch für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die umfassen:

  • keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
  • Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
  • Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.
Biertrinken im Biergarten. Symbolfoto: Pascal Höfig

Biertrinken im Biergarten. Symbolfoto: Pascal Höfig

Kultur und Freizeit

Und auch der Bereich Kultur und Freizeit wird ab nächster Woche Lockerungen erfahren. Es heißt, dass kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) ab 11. Mai wieder zugelassen ist.

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Ebenso dürfen ab dem 11. Mai wieder folgende Einrichtungen und Betriebe öffnen:

  • Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
  • Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)
  • Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz)
  • Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand)

Fit ohne Fitnessstudio

Über eine Öffnung von Theatern gebe es noch keine Einigung und auch Freibäder und Fitnessstudios werden voraussichtlich vor Juni nicht öffnen dürfen. Großveranstaltungen bleiben nach wie vor bis voraussichtlich 31. August untersagt.

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