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Die Domstraße an Tag 1 der Ladenöffnungen. Foto: Nico Jahnel
Die Domstraße an Tag 1 der Ladenöffnungen. Foto: Nico Jahnel

Größere Läden dürfen öffnen: Verkaufsfläche auf 800qm begrenzt

Seit Montag, dem 27. April, dürfen bayernweit auch andere Läden öffnen, sofern sie eine Ladenfläche von bis zu 800qm aufweisen. Diese Regelung sei allerdings verfassungswidrig – das beschloss der Verwaltungsgerichtshof. Nun kommt es deshalb wieder zu Änderungen der Ladenöffnungen – so auch in Würzburg. Die Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin und werden außerdem bis zum 10. Mai verlängert.

Regelung verfassungswidrig

Baumärkte, Autohäuser, Fahrrad- und Buchläden dürfen ohne Beschränkung öffnen, weitere Läden nur bis zu einer Größe von 800qm und mit maximal 40 Kunden auf einmal: So lautete die aktuelle Regelung der bayerischen Regierung. Darin sieht der bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings eine Ungleichbehandlung und damit eine Verfassungswidrigkeit, wie der BR berichtet. Eine Außerkraftsetzung der Vorschrift beantragte das Gericht aber nicht, die Regierung möchte allerdings Anpassungen vornehmen.

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Größere Läden dürfen öffnen

Wie Ministerpräsident Söder in einer Pressekonferenz erklärt, dürfen nun auch größere Läden öffnen. Die Verkaufsfläche ist hier wie bei kleineren Läden auch auf 800qm beschränkt – jeder, der diese nutzen möchte, darf das damit. Einkaufszentren sind davon allerdings ausgenommen: nur Lebensmittelgeschäfte und Läden der alltäglichen Versorgung sind hier geöffnet. Nahezu 100% des Einzelhandels darf nun in Bayern öffnen, eine Maskenpflicht gilt aber nach wie vor. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ebenfalls weiterhin und werden bis zum 10. Mai verlängert, wie Innenminister Joachim Herrmann erklärt. Eine Lockerung für die Gastronomie stellt Söder außerdem für Ende Mai bzw. für die Zeit um Pfingsten in Aussicht.

Verwaltungsgericht beschließt über Wöhrl-Öffnung

Wie der BR berichtet habe sich das Kaufhaus „Wöhrl“ bereits gegen die Regelung gewehrt und einen Antrag gestellt, ebenfalls eröffnen zu dürfen – allerdings mit einer Begrenzung der Ladenfläche auf 800qm. In Würzburg und Schweinfurt durfte das Modehaus seine Pforten öffnen – in Ansbach lehnte das Verwaltungsgericht den Vorschlag ab und auch das Haupthaus in Nürnberg blieb bisher geschlossen.

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Regierung kritisierte Entscheidung

Seitens der Regierung hagelte es hierfür noch kürzlich Kritik, wie sich Gesundheitsministerin Melanie Huml gegenüber dem BR äußerte. Demnach seien große Läden für einen größeren Kundenkreis bekannt und zeichnen ein hohes räumliches Einzugsgebiet aus, was auch zu einem höheren Verkehrsaufkommen führe, heißt es weiter. Verständnis für die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Würzburg teile die Regierung also nicht, so die Aussage. Mit Bekanntgabe des Ergebnisses des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ändert sich das nun und auch das Modehaus Wöhrl darf nun mit Beschränkung öffnen.

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