Für Verbraucher ändert sich wieder einiges zum Monatswechsel. Von der Masern-Impfpflicht über Wiederholungsrezepte bis hin zu den Kommunalwahlen, jeder von uns ist in der ein oder anderen Weise davon betroffen. Damit Du nichts verpasst, hat unsere Redaktion die wichtigsten Änderungen in einer kleinen Übersicht zusammengefasst:
Masern-Impfpflicht
Wie der Focus berichtet, tritt zum ersten März die lang diskutierte Masern-Impfpflicht für Kindergärten und Schulen in Kraft. Das bedeutet, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Masern-Impfung vorweisen können müssen, um einen Kindergarten oder eine Schule besuchen zu dürfen. Auch Erzieherinnen oder Lehrer müssen zukünftig geimpft sein. Wer trotzdem seine Kinder nicht gegen Masern impfen lässt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Umzugskostenpauschale steigt
Die nächste Änderung ist wichtig für die Steuererklärung. Bei einem beruflich bedingten Umzug kann man ab 1. März eine höhere Pauschale von der Steuer absetzen oder vom Arbeitgeber erstattet bekommen, so der Focus. Für Singles beträgt diese Pauschale nun 820 Euro, für Verheiratete und Paare 1.639 Euro. Der Erhöhungsbetrag für Kinder und andere Angehörige liegt nun bei 361 Euro.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Nach weiterem Bericht von Focus Online tritt im März das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das einen Lösungsansatz für den Fachkräftemangel in Deutschland darstellen soll. Das bedeutet konkret, dass die Vorrangprüfung wegfällt, bei der nachgeschaut wurde, ob auch Deutsche oder andere EU-Bürger die Stelle antreten können. Außerdem werden bisherige Beschränkungen auf Jobs mit großen Personalproblemen eliminiert. Wer Deutsch spricht und über die nötigen Qualifikationen verfügt, darf nun bis zu sechs Monate für die Jobsuche nach Deutschland kommen. Dadurch sollen circa 25.000 neue Fachkräfte jährlich ins Land geholt werden.
Verbot von Blitzer-Warn-Apps
Am 14. Februar wurde ein Verbot der Nutzung von Blitzer-Warn-Apps während der Fahrt vom Bundesrat verabschiedet, das schnellstmöglich in Kraft treten soll. Laut Focus Online dürfen ab diesem Zeitpunkt während der Fahrt keine Blitzer-Warnungen mehr auf dem Smartphone oder Navi verwendet werden. Dies wird ausdrücklich in der StVO festgehalten. Einen kleinen Ausweg gibt es jedoch: Polizeibeamte dürfen nicht einfach so Smartphones untersuchen und das Verbot betrifft lediglich den Fahrer, nicht aber den Beifahrer!
Wiederholungsrezepte
Wer regelmäßig ein bestimmtes Medikament einnehmen muss und nicht ständig zum Arzt gehen möchte, um ein Rezept zu holen, hat nun Grund zur Freude. Ab März können Ärzte sogenannte Wiederholungsrezepte ausstellen, so der Focus. Mit diesem Rezept können sich Patienten ihr regelmäßig benötigtes Medikament bis zu dreimal innerhalb eines Jahres in einer Apotheke abholen, ohne dass sie dafür erneut zum Arzt gehen müssen.
iPhone 9?
Aktuell ist es noch ein Gerücht, aber unwahrscheinlich erscheint es nicht: In den letzten Jahren hat Apple im März neue Produkte vorgestellt und so erwarten wir auch dieses Jahr eine Neuheit, so der Focus. Konkret geht es um das iPhone 9, das optisch dem iPhone 8 ähneln und Nachfolger des iPhone SE2 werden soll. Angeblich soll es 399 Dollar, also circa 365 Euro kosten. Ob wir es bereits im März offiziell kennenlernen? Wir sind gespannt!
Neue Versicherungskennzeichen
Aus Grün wird Schwarz: Ab dem 1. März brauchen alle Mopeds, Mofas und Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen – und zwar ein schwarzes. Ebenso gilt das für E-Scooter.
Kommunalwahlen
Wählen nicht vergessen! Am 15. März finden die Kommunalwahlen statt, bei denen Du mitentscheiden kannst, von wem Du zukünftig in den kommunalen Parlamenten vertreten wirst.
Gewählt werden unter anderem Gemeinderäte, Kreistage, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Deine Stimme ist wertvoll und wichtig, also den 15. März auf keinen Fall verpassen!