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Symbolbild Wohnen. Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Wohnen. Foto: Pascal Höfig

Mietpreisbremse: 8 Städte und Gemeinden in Unterfranken

Eine passende Wohnung in Würzburg und dem Landkreis zu finden ist nicht einfach. Ist dann etwas gefunden, passt der Mietpreis oft nicht zum Budget. Seit 7. August gibt es nun in acht unterfränkischen Städten und Gemeinden eine neue Mietpreisgrenze, was das Leben der Mieter etwas einfacher machen soll. Zukünftig dürfe bei Neuverträgen die Miete nur noch zehn Prozent über der Vergleichsmiete am Ort liegen, so der BR.

8 Städte und Gemeinden

In Unterfranken greift die neue Mietpreisgrenze nach Angaben des bayerischen Justizministeriums für die kreisfreien Städte Aschaffenburg und Würzburg, im Landkreis Würzburg außerdem für die Gemeinden Bergtheim, Kleinrinderfeld, Kürnach, Uettingen, Unterpleichfeld und Waldbrunn.

Keine Erhöhung um mehr als 15 %

Neben der zehnt Prozent-Regel bei Neuvermietungen gibt es laut Berichten des BR in den betroffenen Orten in Unterfranken noch eine weitere neue Regelung: Zukünftig dürfe der Vermieter innerhalb von drei Jahren die festgelegte Miete nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen, auch sei es nicht erlaubt, die Miete über die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen.

Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf

Neu ist außerdem noch, dass es zukünftig eine sogenannte Kündigungssperrfrist gebe, die bei einer Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zum Tragen komme, so der BR. Somit darf jemand, der eine bereits vermietete Wohnung kauft, dem Mieter erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings muss die neue Regelung schon nach einem Jahr vom Bund wieder verlängert werden, da diese laut BR aus juristischen Gründen zum 31. Juli 2020 ausläuft.

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