Es geht weiter voran beim Großprojekt Mozartschule – oder kurz MOZ. In der heutigen Sitzung des Stadtrats wird über den Bebauungsplan abgestimmt. Geplant ist, dass der vordere Teil, das Hufeisen, in Besitz der Stadt bleiben soll, der hintere Teil soll an die VR Bank veräußert werden.
Im Bebauungsplan seien laut Mainpost allerdings keine Freiflächen festgeschrieben und die Sorge um den Baumbestand stand im Raum. Da die Stadt Würzburg weiterhin Eigentümerin des nahezu gesamten Komplexes der ehemaligen Mozartschule bleibt und die Forderungen aus dem Bürgerentscheid mit Sanierung von Hufeisen und Windmühlentrakt umsetzt, sollen der zu erhaltende Baumbestand wie auch die Entsiegelung von Flächen in einem privatrechtlichen Vertrag mit dem Erbbaurechtsnehmer VR-Bank geregelt werden, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung. „Dies ist rechtlich bindend und eine sehr starke Sicherung“, weist Kämmerer Robert Scheller hin.

Pläne für das Mozartareal durch den geplanten teilweisen Erwerb durch die VR Bank Würzburg. Quelle: Bilder 2018 Google Kartendaten 2018 GeoBasis-DE/BKG (2009)
Eine bisher nicht erfolgte Festschreibung der grünen Freiflächen im Planungsrecht wäre nichts anderes als eine „doppelte Absicherung“, wertet Baureferent Benjamin Schneider. Auf Antrag wäre eine solche Änderung des Planungsrechts im Bebauungsplan möglich: „Wir sind dafür offen, notwendig ist es aber nicht.“ Denn vorgesehen ist bereits eine intensive Begrünung.
Ökologische Aufwertung von Grünflächen
„Wir werden sicher stellen, dass eine geschmackvolle und wertige Grünanlage im Hatzfeld’schen Garten und an der Maxstraße entsteht“, verspricht Oberbürgermeister Christian Schuchardt. Als wichtiger Fixpunkt solle im Vertrag festgehalten werden, dass der Freiflächengestaltungsplan sowohl auf den zu veräußernden Teilflächen als auch auf dem Erbbaurechtsgrundstück „von einem Fachplaner erstellt und einvernehmlich mit dem Gartenamt abgestimmt, wie auch dauerhaft erhalten und saniert“ werden müsse. Sämtliche Begrünungsmaßnahmen sollen vertraglich festgelegt und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in einem Freiflächengestaltungsplan nachgewiesen werden. Die verbindliche Absprache mit dem Gartenamt gilt auch für die Innenhofflächen sowie die Freifläche an der Maxstraße, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.
Vorhandener Baumbestand als Grundlage
Grundlage sei der vorhandene Baumbestand und die ursprüngliche Freianlagengestaltung aus der Bauzeit des Mozartareals. Konkrete Planungsidee für die Maxstraße: Der nierenförmige Teich mit sitzender Frauenskulptur soll wieder freigelegt werden, heißt es. Die Pflanzflächen unter den vorhandenen Bäumen sollen aufgewertet und neu bepflanzt werden. Weitere Beispiele der Grünordnung: Für den Pausenhof sei eine Entsiegelung aller Baumstandorte vorgesehen, wie auch die Vergrößerung der Baumscheiben zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bäume. Im Hatzfeld’schen Garten sollen die ehemaligen Pflanzflächen wieder angelegt und die lückenhafte Lindenbepflanzung ergänzt werden, heißt es seitens der Stadt. Innenhof und Hatzfeld’scher Garten sollen für die Bevölkerung nach den Sanierungsarbeiten tagsüber öffentlich zugänglich sein. Auch dies war eine Forderung aus dem Bürgerentscheid.