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Das bisherige schwarze Kennzeichen wird im Versicherungsjahr 2018/2019 von einem blauen Zeichen abgelöst. Foto: Pascal Höfig
Das bisherige schwarze Kennzeichen wird im Versicherungsjahr 2018/2019 von einem blauen Zeichen abgelöst. Foto: Pascal Höfig

Änderungen zum März 2019

Auch im März erwarten uns wieder einige gesetzliche Änderungen. Egal ob Mütterrente, Mindestlohn oder Zeitumstellung, viele sind von den neuen Gesetzen und Regelungen betroffen. Damit Ihr nicht verpasst, haben wir die wichtigsten Änderungen in einer kleinen Übersicht zusammengestellt:

Mütterrente

Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, soll zum ersten März die Müterrente steigen. Betroffen hiervon sind Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Diese erhalten nun einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Ein Rentenpunkt ist aktuell in den neuen Bundesländern 30,69 Euro brutto im Monat wert, in den alten sind es 32,03 Euro. Wenn der Vater das Kind die meiste Zeit alleine erzogen hat, so hat er – so seltsam wie das klingt – Anspruch auf die Mütterrente.

Mindestlohn im Baugewerbe

Wie die HAZ weiter berrichtet steigt auch der Mindestlohn im Baugewerbe zum Anfang des nächsten Monats. Wie hoch dieser ist, ist abhängig von Lohngruppe und Region. In Westdeutschlad erhält man zukünftig mit Lohngruppe eins 12,20 Euro, mit Lohngruppe zwei sogar 15,20 Euro pro Stunde. In Ostdeutschland gibt es für die Branche einen festen Mindestlohn von 12,20 Euro pro Stunde.

Zeitumstellung

Am 31. März ist es wieder soweit: Die Uhren werden auf Sommerzeit gestellt. Wer sich nicht merken kann, ob die Uhr jetzt nach vorne oder hinten gestellt wird, sollte sich folgende Eselsbrücke einprägen: Wenn es warm wird (Sommerzeit) stellt man die Stühle vor das Haus raus auf die Terrasse. Wenn es wieder kalt wird (Winterzeit), stellt man sie wieder zurück ins Haus.

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Grünes Kennzeichen für Kleinkrafträder

Einmal im Jahr ändert sich die Farbe des Versicherungskennzeichens für Kleinkrafträder. Grund dafür: man sieht auf einem Blick ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. War es im letzten Jahr blau, wechselt die Kennzeichenfarbe zum 1. März auf grün. Wer dem nicht nach geht, darf mit seinem Moped, Motorrad & Co. (unter 50 Kubikzentimeter und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) auch nicht auf die Straße. Die Schilder gibt’s beim Versicherer.


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