Studenten kommen um die Universitätsbibliothek nicht herum. Wer sich ab und an mal das ein oder andere Buch ausleiht, weiß, wie schnell es mal passieren kann, die Leihfrist zu überschreiten. Die Konsequenzen sind ärgerliche Mahngebühren, die jedes Studentenbudget brechen. Wie teuer das werden kann, zeigt ein Fall der Hochschule Niederrhein.
Fall an der Hochschule Niederrhein
Eine Psychologie-Professorin versäumte die Leihfrist der 50 Bücher um 40 Tage, und muss so nun 2.250€ Mahngebühr zahlen, so berichtet die SZ. Aufgrund von technischen Problemen konnte sie die mahnenden Mails der Bibliothek in ihrem Postfach nicht lesen – und klagt nun dagegen. Die Gebühren seien unverhältnismäßig zum Arbeitsaufwand der Mitarbeiter, meinte die Dozentin.
Gebühren stapelten sich
Dabei kann es beim Versäumnis der Rückgabefristen sehr schnell teuer werden: Zu Beginn wären es nur Gebühren von 2€ pro Buch gewesen. Nach 20 Tagen belaufen sich die Gebühren auf 5€, anschließend bis 40 Tage auf 20€. Da die Dozentin aber sogar das überschritten hatte, musste sie pro Buch noch zusätzlich eine Gebühr von 25€ zahlen. Das macht bei 50 Büchern satte 2.250€.
Unverhältnismäßiger Betrag?
Natürlich entspricht dieser Betrag nicht dem Arbeitsaufwand der Mitarbeiter der Universität. Dennoch haben Mahngebühren noch eine andere, viel wichtigere Funktion: die Nutzer der Bibliothek zu einer pünktlichen Rückgabe der entliehenen Medien zu bewegen. Nur so funktioniert das Leihprinzip der Büchereien. Wer sich daran hält, dem bleiben ärgerliche Mahngebühren erspart.
Situation der Universitätsbibliothek Würzburg
In der Würzburger Universitätsbibliothek gilt eine Leihfrist bei Büchern von 30 Öffnungstagen und bei DVDs von drei Öffnungstagen. Soweit keine Vormerkung vorliegt, kann das Medium um bis zu zweimal verlängert werden. Wenn das nicht erfolgt und die Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, werden Gebühren erhoben.
Dabei kommt diese Regelung nicht von der Universitätbibliothek selbst – Die Benutzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken verpflichtet sie dazu, Gebühren einzufordern.
Fristversäumnis wird teuer
Dabei schlüsseln sich die Gebühren wie folgt auf:
- Aufforderung zur Medienrückgabe – 7,50 €
- Aufforderung zur Medienrückgabe – 10,00 €
- Aufforderung zur Medienrückgabe – 20,00 € zzgl. Porto
- Leistungsbescheid (Festsetzung der Kosten für die Ersatzbeschaffung / des Wertersatzes) – 30,00 € zzgl. Porto
Wer in seinem Leihkonto eine Mailadresse hinterlegt hat, bekommt eine Woche vor Leihfristende eine Erinnerung. Tipp: Im Kalender auch das Leihfristende eintragen, so versäumt man garantiert nicht die rechtzeitige Rückgabe.
Im schlimmsten Fall etwa 44€
Rechnet man alles in allem zusammen, erhält man einen Maximalbetrag von 44€, und das unabhängig von der Menge der entliehenen Medien. Das ist nicht gerade wenig, deshalb sollten die Medien immer rechtzeitig zurückgebracht werden. Bei Verlust etc. am Besten immer gleich melden, so bleiben zusätzliche Mahngebühren erspart. Höhere Kosten könnten nur dann vorkommen, wenn die Medien unterschiedliche Leihfristen haben, was in der Praxis aber eher selten vorkommt.
Im Übrigen sind die Bibliotheken hierbei im Recht – die Professorin der HS Niederrhein wird wohl trotz Klage die hohe Gebührensumme zahlen müssen.