Ein Gastbeitrag von Eva Witzmann, Stud. Hilfskraft Frauenbeauftragte (Jur. Fakultät).
Wir haben eine Frau als Bundeskanzlerin, einige Frauen sitzen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag und am 14. Oktober 2018 fanden die bayerischen Landtagswahlen statt, bei denen sowohl Männer als auch Frauen ihre Stimme abgeben durften.
Völlig normal, oder?
Nein, denn bis 1918 galt das Wahlrecht in Deutschland ausschließlich für Männer. Das können wir uns heute, 100 Jahre später, nur noch schwer vorstellen.
Gehorsamsparagraphen für Frauen
Frauen waren lange zivilrechtlich benachteiligt. So gab es beispielsweise den sogenannten Gehorsamsparagraphen. Demnach hatte der Mann das Recht, über alle Angelegenheiten zu entscheiden, die das gemeinsame Zusammenleben in der Ehe betreffen. Außerdem hatte der Mann eine Vormundschaft über die Frau. Ohne das Einverständnis des Mannes durfte die Frau keinen Arbeitsvertrag abschließen und sie durfte auch nicht selbst ihr Vermögen verwalten. Auch durften Frauen lange Zeit nicht wählen.
„Frauen gegen göttliche Ordnung“
Aber warum? Weil Frauen in der Politik schlicht gegen die göttliche Ordnung seien. Diese Auffassung vertrat zumindest ein Schweizer Abgeordneter noch 1971. Damit haben sich die Frauen lange Zeit abgefunden und erst nachdem sie ab 1908 Vereine gründen durften, kam die Forderung nach dem Frauenwahlrecht auf. Die Frauen wollten etwas an ihrer Situation ändern.
Wahlrecht seit 1918
1918 wurde den Frauen dann das aktive und passive Wahlrecht zugesprochen. Damit konnten sie selbst wählen gehen, aber sich auch zur Wahl aufstellen lassen und, sofern sie gewählt wurden, aktiv an der Politik mitwirken. Und obwohl die Wahlbeteiligung der Frauen bei der ersten Wahl etwa 90% betrug und der Frauenanteil im Reichstag 8% betrug, konnten die Frauen noch nichts an ihrer Stellung gegenüber dem Mann ändern.
Seit der Einführung des Frauenwahlrechts hat sich unglaublich viel getan, und es ist wichtig, das Wahlrecht nicht als selbstverständlich anzusehen.
Uni-Vortrag
Deshalb feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht mit einem Vortrag von Frau Prof. Dr. Neri- Ultsch am 12.November 2018 um 12:00 Uhr in Hörsaal 317 der Neuen Universität, Sanderring 2, 97070 Würzburg.
Anmerkung der Redaktion
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