Es ist wieder soweit: Anfang des Semesters in Würzburg, wer studiert oder zumindest eingeschrieben ist, kann von zahlreichen Vergünstigungen profitieren. Ob im Theater, im Club, im Fitness Studio oder sogar an der Kasse beim Bezahlen von Lebensmitteln, viele Betreiber werben mit Rabatten für bestimmte Zielgruppen. Meist sind es Studierende, Schüler und Rentner. Während sich die einen darüber freuen, empfinden andere die Rabatte als diskriminierend. Gerade junge Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden und ebenfalls wenig Geld zur Verfügung haben.
Aber auch am Eingang vom Club gibt es Unterschiede: Studierende zahlen weniger, oder es heißt auch mal „freier Eintritt für Frauen“. Die Ladies Night, bei der es neben kostenfreiem Eintritt meist noch ein Glas Sekt oder einen Getränkegutschein gibt, ist in Zeiten, in denen Gleichstellung von Geschlechtern eine größere Rolle denn je spielt, umstritten.
Studentenrabatt und Co. zulässig?
Rabatte für bestimmte Personengruppen sind grundsätzlich nicht rechtswidrig, denn es handelt sich dabei um Preisdifferenzierungen, bei denen Schüler, Studierende und Rentner oftmals für die gleiche Leistung einen geringeren Preis bezahlen. Meist wird dies mit dem geringeren Einkommen begründet. Diese Begründung der Rabatte und die Höhe der Ermäßigung sind entscheidend, denn sobald bestimmte Personengruppen einen zu großen Vor- oder Nachteil haben, handelt es sich vor dem Gesetz um Diskriminierung.
Ladies Night diskriminierend?
Doch wie sieht es nun mit den an Frauen orientierten Angeboten im Club aus? Schließlich sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch vor, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Da Clubs allerdings ihr Marketing auf Frauen auslegen, um insgesamt mehr Besucher zu erreichen, fehlt es am Interesse der Durchsetzung der Gleichbehandlung (§ 20 Absatz 1 Nr. 3 AGG). Frauen haben einen finanziellen Vorteil und Männer nehmen es dem Veranstalter meist auch nicht übel, wenn es mehr Besucherinnen gibt. Außerdem sind solche Maßnahmen weit verbreitet und daher steht es nicht im Vordergrund die Geschlechter zu diskriminieren, weshalb Maßnahmen wie die Ladies Night ebenfalls legitimiert sein können.