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Der Würzburger Dom. Foto: Pascal Höfig
Der Würzburger Dom. Foto: Pascal Höfig

Strafrechtsprofessoren stellen Strafanzeige nach Missbrauchsstudie

Eric Hilgendorf ist Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilian-Universität Würzburg. Der Juraprofessor hat nun im Anschluss der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche, zusammen mit fünf anderen Strafrechtsprofessoren und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Weltanschauungsrecht, Strafanzeige gegen Unbekannt bei den Staatsanwaltschaften in den Bezirken aller 27 Bistümer erstattet.

Laut Berichten des BR sei ihm das auch ein persönliches Anliegen, da er Leute kenne, die als Kind selbst missbraucht wurden, so Hilgendorf. Allein in Würzburg soll es laut der Studie über 157 Missbrauchsopfer der katholischen Kirche geben.

Massive Missstände in der Katholischen Kirche

Die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wurde vor etwa einem Monat veröffentlicht und deckte massive Missstände in der Katholischen Kirche auf. Allein das Bistum Passau verzeichnete laut der Studie 28 Beschuldigungen, davon 23 zwischen den Jahren 2000 und 2014. Die Professoren streben damit an, dass die Staatsanwaltschaften Ermittlungen gegen Sexualtäter der katholischen Kirche anstellen. Es sei überraschend, „wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen“, so die Strafanzeige.

Anonymisierte Daten erschweren Strafverfolgung

Zudem wurden die Daten laut Strafanzeige „durch kirchliche Vorgaben anonymisiert[..] behand[elt]“, was dazu führt, dass die Fälle „seitens der staatlichen Strafverfolgungsbehörden (noch) nicht einzelnen Tätern zugeordnet werden können.“

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Justizministerin gegen vorschnelles Handeln

Die niedersächsische Justizministerin sprach sich gegen ein Handeln seitens der Staatsanwaltschaft aus. Ihrer Meinung nach dürfe „die Staatsanwaltschaft [..] also nicht losgehen und durchsuchen in der vagen Hoffnung, man werde bei den Bistümern schon etwas finden, das einen Verdacht gegen eine noch unbestimmte Person begründen wird.“ Dies ging dem beteiligten Juraprofessor aus Passau, Holm Putzke, und seinen Kollegen offenbar gegen den Strich, wie er auf seiner Facebook-Seite bekannt gab.

Konkrete Beweise in Form von Akten

Seiner Meinung und der seiner Kollegen nach, gebe es sehr wohl konkrete Beweise in Form von Akten zu konkreten Tätern, schreibt Putzke in seinem Post weiter. Daher ergreifen die sechs Strafrechtsprofessoren nun Initiative und „erstatten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB)“.“

Verjährung zwingt zur Eile

Hinzu kommt, so Putzke, dass durch die drohende Verjährung verschiedener Fälle Eile geboten sei. Er und seine Kollegen rufen nun die Staatsanwaltschaft dazu auf, die „entsprechenden Unterlagen bei den Diözesen [anzufordern]“. Es sei rechtlich und moralisch unbegründet, warum diese Akten unter Verschluss gehalten werden dürften. Im Weigerungsfalle sieht er Grund zum Einsetzten erforderlicher Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung der Archive und Beschlagnahmung der Akten.

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