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Ein Zebrastreifen. Foto: Pascal Höfig
Ein Zebrastreifen. Foto: Pascal Höfig

Gastbeitrag: Zebra – der Anführer im Schilderdschungel

Gastbeitrag von Annika Betz.

Sitzt man nur einige Minuten in der Idylle des Ringparks, so fällt einem auf, Radfahrer gibt es in jeder Art und Ausführung. Zunächst fährt der Super-Daddy vorbei; mit einem voll ausgestatteten Fahrrad, Helm, neongelber Warnweste, eingeschaltetem Licht selbst bei 20 Sonnenstunden am Tag und TÜV-geprüftem Kindersitz auf dem Gepäckträger. Auf der anderen Seite kommt eine Studentin in Kleid, Flip-Flops und zwei Einkaufstaschen hängend am Lenker entgegen, gefolgt von zwei Jungs, der eine auf dem Fahrradsattel, der andere mit einem Sixpack Bier in den Händen auf dem Gepäckträger.

Opa Zebra

Genauso vielfältig wie die Art der Radfahrer, sind auch die Irrtümer, die sich um das Radfahren im Straßenverkehr ranken. Als größtes Mysterium, gleich einem Einhorn, kristallisiert sich das Zebra heraus. Zwar fehlt ihm das Horn, dennoch verzweifeln die meisten Radfahrer am Zebrastreifen. Und das, obwohl der Zebrastreifen dieses Jahr bereits seinen 66. Geburtstag feierte.

Ein Zebrastreifen. Foto: Pascal Höfig

Ein Zebrastreifen. Foto: Pascal Höfig

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Also nun? Was tun?

Während die eine Hälfte absteigt und das Fahrrad schiebt, fährt die andere munter über die weißen Streifen. Was ist nun richtig? Die anderen beobachten und es nachmachen? Hoffen, dass es niemand sieht?

Im Ergebnis, beides.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer wie Fußgänger den Zebrastreifen benutzen. Jedoch haben Radfahrer, anders als Fußgänger, keinen Vorrang gegenüber anderen Fahrzeugen. Will man dennoch den Vorrang haben, so muss man Absteigen und sein Fahrrad schieben; getreu dem Motto, wer sein Fahrrad liebt, der schiebt. Man hat dann dieselben Rechte wie ein Fußgänger. Andernfalls ist Geduld eine Tugend.

Verkehrsschild "Radfahrer absteigen". Foto: Pascal Höfig

Verkehrsschild „Radfahrer absteigen“. Foto: Pascal Höfig

Zusätzliche Verwirrung stiftet des Öfteren das Schild „Radfahrer absteigen“ direkt vor oder an Zebrastreifen. Dieses gilt jedoch als eine Empfehlung und stellt kein Gebotszeichen dar.

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Dennoch sollte man auch als Radfahrer beim Überqueren besondere Rücksicht walten lassen – sowohl hinsichtlich der Fußgänger, als auch des Straßenverkehrs. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, so trägt der Radfahrer eine Mitschuld und muss sich diese entgegenhalten lassen. Diese sind leider keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr gab es deutschlandweit insgesamt 5.195 Unfälle mit Personenschaden an Zebrastreifen.

Kein Wunder, dass man bei so vielen Streifen und Schmieren kaum noch den Durchblick behält. Im Würzburger Stadtgebiet gibt es übrigens um die 100 Zebrastreifen. Den Längsten hat jedoch Hamburg mit 80 Metern.

Anmerkung der Redaktion

Gastbeiträge geben nicht automatisch die Meinung der Redaktion wieder. Sie sollen zur Debatte anregen  – so wie auch jeder gute Kommentar auf Facebook. Wir geben deshalb allen unseren Lesern die Chance, ihre Meinung bei uns zu veröffentlichen und diese diskutieren zu lassen. Wir freuen uns über Gastbeiträge zu allen Themen an: redaktion@wuerzburgerleben.de.

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