Inzwischen spekulieren viele Würzburger in diesem Jahr auf eine überdurchschnittlich gute Weinernte aufgrund der heißen Temperaturen und der vielen Sonnenstunden. Es wird sogar vom Weinjahr 2018 gesprochen. Die Weinreben hängen kräftig voll mit Trauben und verlocken beim Spaziergang durch die Weinberge zum Probieren. Doch ist diese Form der Wegzehrung eigentlich erlaubt?
Mundraub oder Diebstahl?
Was früher als Mundraub bezeichnet wurde, ist heute tatsächlich Diebstahl. Das heißt, grundsätzlich ist es nicht erlaubt von den Weinreben der Würzburger Weingüter zu naschen. Wer dies ohne Erlaubnis trotzdem tut und erwischt wird, könnte daher Schwierigkeiten bekommen, wenn der Besitzer des Weinbergs einen Strafantrag stellt.
Dennoch gilt, dass die Geringwertigkeit der Traube wahrscheinlich dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird. Ein Strafverfolgungsinteresse ist beim Naschen also eher selten der Fall – aber trotzdem nicht ausgeschlossen.
Ausnahmen gibt es, wenn der Besitzer darauf hinweist, dass das Kosten der Trauben erlaubt ist. Wer weiß, wenn es in diesem Jahr eine gute Weinlese gibt, vielleicht dürfen Spaziergänger beim Ernten einzelner Früchte helfen. Anderenfalls müssen wir noch etwas warten, bis wir die Ernte im Bocksbeutel kaufen können.
Nicht nur im Weinberg
Der gleiche Sachverhalt liegt natürlich vor, wenn sich an anderen Obststräuchern oder -bäumen ungefragt bedient wird – auch hier handelt es sich um Diebstahl.