Banner
Ein Tischventilator kann abkühlen. Symbolfoto: Pascal Höfig
Abkühlung bei Hitze ist wichtig! Symbolfoto: Pascal Höfig

Kein „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz

Blauer Himmel, strahlender Sonnenschein – der „Sommer“ zeigt sich in Unterfranken voraussichtlich in den nächsten Tagen von seiner schönsten Seite. So können wieder Temperaturen von über 30 Grad erreicht werden. Den Hitzerekord in Deutschland stellte bekanntlich Kitzingen im Juli 2015 mit 40,3 Grad Celsius auf. Doch solche hohen Temperaturen können auch ihre Schattenseiten haben, denn nicht jeder kann sich in dieser Zeit im Dalle, am Main oder in einem von Würzburgs Biergärten entspannen. Die meisten von uns müssen arbeiten. Aber wie gehen die Beschäftigten bei der Arbeit mit der großen Hitze um?

Hitzeschutz ja, Hitzefrei nein

Seitens des Gesetzgebers gibt es klare Vorgaben. Die Raumtemperaturen am Arbeitsplatz müssen für Arbeitnehmer erträglich sein. Diese Forderung ist erfüllt, wenn unter definierten Messbedingungen 26° C nicht überschritten werden. Doch auch bei höheren Temperaturen darf gearbeitet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass im Betrieb geeignete Maßnahmen gegen die Hitze durchgeführt werden. Damit besteht für die Mitarbeiter ein Anspruch auf Hitzeschutz, nicht jedoch auf „Hitzefrei“.

Zwischen 26° und 30°C

Was muss nun der Betrieb tun, wenn die Hitze am Arbeitsplatz unerträglich wird? Antwort darauf gibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Darin hat der Gesetzgeber ein abgestuftes Maßnahmenpaket, in Abhängigkeit von der jeweiligen Raumtemperatur, festgelegt. So soll der Arbeitgeber bei Raumtemperaturen zwischen 26° und 30°C Mindestmaß- nahmen, wie sie auch beispielhaft bei den nachstehenden Tipps aufgeführt sind, anbieten.

Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über 26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.

Rectangle
topmobile2

Zusätzliche Abkühlpausen

Über 30°C muss der Betrieb durch eine Arbeitsplatzbeurteilung die weiteren Schutzmaßnahmen ermitteln und umsetzen. Dies kann unter anderem die effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen und des Sonnenschutzes sein. Werden dagegen 35°C überschritten, so sind die Arbeiten nur zulässig, wenn beispielsweise Luftduschen, Wasserschleier und zusätzliche Abkühlpausen angeboten werden.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken erinnert daran, dass mit dem Ansteigen der Temperaturen Leistungsfähigkeit und Konzentration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinken und gleichzeitig das Unfallrisiko steigt. Deshalb tragen die genannten Maßnahmen und Tipps nicht nur zum erträglichen Umgang mit der Hitze, sondern auch zur Gesundheit der Mitarbeiter und der Qualität der Arbeitsergebnisse bei.

Tipps für Arbeiten an heißen Tagen

  • Rücksicht auf besondere Personengruppen nehmen: Werdende oder stillende Mütter, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Nachtabkühlung nutzen: Intensive Raumlüftung in den Abend- oder Morgenstunden
  • Früher mit der Arbeit beginnen, zusätzliche Pausen einlegen, Nutzung der Gleitzeitregelung zur Verlagerung der Arbeitszeit
  • Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden: bei Arbeiten im Freien geeignete Kleidung und Kopfschutz tragen
  • Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmitteln versehen
  • Bei Arbeiten in Gebäuden Sonnenjalousien benutzen
  • Rechtzeitig und ausreichend Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschorlen zu sich nehmen (2 bis 3 Liter), Mineralverlust durch geeignete Lebensmittel ausgleichen.
  • Richtige Kleidung: Keine enganliegende, sondern helle, lockere Kleidung tragen und auf die Krawatte verzichten

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.

Banner 2 Topmobile