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Schmiererei an der Mensateria. Foto: Georg D.
Schmiererei an der Mensateria. Foto: Georg D.

Schmierereien an der Mensateria – so viel kostet die Reinigung

Eine schöne saubere Wand und es dauert nicht lange, wird diese oft mit einer oft nicht gerade geistreichen Schmiererei „verschönert“. So geschehen an der Würzburger Mensateria am Hubland. Dort wurde die knallrote Fassade mit dem Spruch „Unsere Scheiden sind aus Stahl!“ verziert. Die illegale Schmiererei wurde von der Uni angezeigt, eine Reinigung wird laut Pressestelle circa 480 Euro kosten. Doch wie ist das genau mit der Kostenübernahme und welche Rechte hat der Eigentümer?

Eindeutig Sachbeschädigung

Egal ob Kunst oder Schmiererei, wer illegal Wände besprüht muss mit Konsequenzen rechnen, denn bei Graffiti handelt es sich rechtlich gesehen um Sachbeschädigung. Obwohl eine Hauswand durch die Farbe nicht zerstört wird, sondern nur verändert, gilt strafrechtlich der § 303 StGB. Demnach kann unerlaubtes Besprühen fremden Eigentums eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben.

Welches Recht hat der Eigentümer?

Grundsätzlich müssen, ob Schmierfink oder Künstler, dem Eigentümer die Kosten für die Reinigung bzw. die Beseitigung des Graffiti ersetzt werden.Die Haftpflichtversicherung des Täters greift in diesem Fall nicht, da der Schaden einer unerlaubten Handlung zugrunde liegt.

Was passiert, wenn es keine Täter gibt?

Sollte kein Täter ausfindig gemacht werden, kann zumindest eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Was bringt’s? Der Fall ist bei der Polizei in den Akten und könnte für spätere Ermittlungen oder im Versicherungsfall hilfreich sein.

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Wer übernimmt dann die Kosten?

Tatsächlich hängt es von der Versicherung ab, inwiefern die Schäden für die Beseitigung übernommen werden. Haben Immobilienbesitzer Graffitischäden nicht mitversichert, bleiben sie selbst auf den Kosten für die Reinigung sitzen.

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