Nachdem am vergangenen Wochenende mehrere tausend Menschen in Würzburg gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) demonstrierten, hat uns Gastautor Sebastian Hansen ein paar Zeilen geschrieben, weshalb man aus Sicht der GRÜNEN JUGEND Bayern, auf die Straße ging.
Da auch viele Falschinformationen zur geplanten Änderung kursieren, könnt ihr hier nochmals nachlesen was sich ändern soll ist.
Gastbeitrag von Sebastian Hansen
Warum man gegen das neue Polizeiaufgabengesetz demonstrieren sollte
Am vergangenen Wochenende haben zwischen 2000 (Schätzung der Polizei) und 4000 Menschen (Schätzung der Veranstalter) an einer Demonstration der GRÜNEN JUGEND Würzburg teilgenommen. Die Demonstration richtete sich gegen das von der CSU-Staatsregierung geplante Gesetz zur Neuordnung des Polizeirechts, das das Polizeiaufgabengesetz (PAG) novellieren soll. Die Demonstration stand unter dem Motto „Freiheit sichern! Polizeiaufgabengesetz stoppen“.
Auf der Abschlusskundgebung sprachen die Fraktionsvorsitzende der bayerischen Grünen im Landtag, Katharina Schulze, Georg Rosenthal, MdL der SPD, Carolin Angulo Hammes, Schatzmeisterin der GRÜNEN JUGEND Bayern und zwei Vertreter*innen der Linksjugend. Bei der Demonstration waren vor allem junge Menschen anwesend.
Was sind nun die Motive der Menschen, die sich zur Demo aufgemacht haben? Und was waren die wesentlichen Argumente der Redner? Anders als in der Vorberichterstattung auf diesem Portal dargestellt, gibt es viele handfeste Gründe dafür, sich gegen dieses Gesetz einzusetzen, auch und gerade auf Demonstrationen wie dieser.
Nachdem in der Vorberichterstattung auf diesem Portal insbesondere die Sichtweise der Befürworter*innen des geplanten Gesetzes dargestellt wurde, möchte ich in meinem Gastbeitrag zeigen, warum man gegen das neue Polizeiaufgabengesetz demonstrieren sollte.
Polizei auf „Augenhöhe“ mit Kriminellen? Besser nicht
Das Gesetz soll – so manche Kommentare – der Polizei neue Mittel und Handlungsmöglichkeiten an die Hand geben, um sie nicht mehr „hinter Kriminellen hinterherhinken lassen“. Das gemeinsame Merkmal von Kriminellen ist jedoch, dass ihre Handlungen sich gegen ein Gesetz richten, mithin also gegen den Rechtsstaat. Die Polizei dagegen sollte sich – gerade weil sie durch das staatliche Gewaltmonopol eine hohe Verantwortung trägt – immer auf dem Boden des Rechtsstaates bewegen. Dies ist bei den von der CSU vorgeschlagenen Änderungen am Polizeiaufgabengesetz nicht mehr der Fall. Stattdessen soll in Zukunft massiv und schon bei „drohender Gefahr“ in Grundrechte wie das Recht auf informelle Selbstbestimmung eingegriffen werden können. Die Verfassungskonformität dieses Vorhaben ist höchst zweifelhaft, der Rechtsstaat wird somit ausgehöhlt.
„Drohende Gefahr“, was ist das eigentlich?
Das weiß vermutlich niemand so genau. Der Begriff ist absichtlich so schwammig gehalten, um ihn im Zweifel möglichst weit auslegen zu können. Ursprünglich hatte das Bundesverfassungsgericht die „drohende Gefahr“ nur für einen eng definierten Rahmen – Terrorabwehr – vorgesehen. Jetzt soll er durch das neue Polizeiaufgabengesetz auf die generelle Gefahrenabwehr ausgedehnt werden und damit alle Menschen betreffen. Die Polizei kann quasi selbst bestimmen, was als „drohende Gefahr“ gilt und wer als verdächtig. Dementsprechend freute sich der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP auch schon, dass die Polizei in Zukunft ihre Maßnahmen nicht mehr wirklich begründen müsse. Allein das sollte schon misstrauisch machen: in einem Rechtsstaat muss der Staat als Inhaber der exekutiven Gewalt immer begründen, warum er Maßnahmen durchführt. Alles andere ist Willkür.
Im Juli 2017 wurde auf Grundlage dieses Begriffes übrigens schon eine präventive Haft eingeführt, bei der Menschen quasi unbegrenzt ohne des Verdachts auf eine konkrete Straftat eingesperrt werden können. Die Haft muss lediglich alle drei Monate richterlich überprüft werden. Die Grünen-Fraktion im Landtag stimmte damals als einzige Fraktion dagegen; inzwischen klagt sie gegen das Gesetz. Hierzu ein Beispiel: Irgendwann findet mal wieder eine Nazidemonstration in Würzburg statt. Die Polizei könnte nun alle links eingestellten Menschen, denen sie die Teilnahme an Zivilcourage-Aktionen gegen diese Nazi-Demo zutraut, bereits jetzt präventiv einsperren und mit dem neuen PAG auch überwachen.
Eine entsprechende „drohende Gefahr“ ließe sich sicherlich herbeikonstruieren. Dass die Polizei so etwas durchaus grundsätzlich in Erwägung zieht, zeigt der Versuch, 17 Linke aus Rosenheim an der Teilnahme an einer Demonstration gegen den AfD-Parteitag in Köln zu hindern. Dieses Vorgehen wurde letztlich gerichtlich untersagt. Nun bekämen Polizei und CSU-geführtes Innenministerium ein ungleich schärferes Schwert in die Hand, um gegen Menschen vorzugehen, die sich gegen rechts engagieren.
Automatische Gesichtserkennung bei Videoüberwachung – schwerer Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung
Mit dem neuen PAG soll auch automatische Gesichtserkennung bei Videoüberwachung eingeführt werden. Die Gesetzesänderung ist die Fortsetzung der Tests am Berliner Bahnhof Südkreuz, die im letzten Jahr begannen und der Einstieg in einen Überwachungsstaat, in dem der öffentliche Raum videoüberwacht und diese Bilder in Echtzeit automatisch ausgewertet werden können. Man könnte dann Bewegungsprofile jeder Person erstellen. Das wäre dann das Ende der informellen Selbstbestimmung. Niemand wäre mehr Herr seiner Daten. Hier gilt: wehret den Anfängen!
Übrigens: anders als im ersten Artikel von Würzburg erleben behauptet, bezieht sich der neue Art. 33 des PAG auch auf Demonstrationen („Ansammlungen, öffentliche Veranstaltungen“).
Eine Polizei ist kein Geheimdienst!
Neben den grundsätzlichen Veränderungen im Bereich der „drohenden Gefahr“ soll die Polizei auch nachrichtendienstliche Befugnisse wie zum Beispiel das Recht, eure Daten auf mobilen Endgeräten zu erfassen und zu ändern, erhalten. Dabei ist in der bayerischen Verfassung ein klares Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten enthalten. Eingeführt wurde dieses aufgrund der Erfahrung, die man mit der geheimen Staatspolizei (Gestapo) des NS-Staates gemacht hatte. Dieses Trennungsgebot darf unter keinen Umständen aufgehoben werden.
DNA-Analyse wird zu mehr Racial Profiling führen
„Racial Profiling“ nennt man eine polizeiliche Methode, bei der man Menschen aufgrund von Merkmalen wie ihrer Hautfarbe kontrolliert. Trotz gerichtlich festgestellter Rechtswidrigkeit wird diese Methode immer noch praktiziert. Nun sollen im neuen PAG DNA-Analysen ermöglicht werden, aus denen sich bei unbekannten Verdächtigen auf Körpermerkmale wie Haut- oder Haarfarbe schließen lassen. Diese Methode greift in die innersten Persönlichkeitsrechte ein und stellt zudem alle Menschen mit gefundenen Merkmalen unter Generalverdacht. Während es in Deutschland relativ schwierig ist, gezielt nach blonden und blauäugigen Menschen zu fahnden, wird dies bei Menschen mit beispielsweise „südländischem Aussehen“ dann geschehen: wenn eine DNA-Spur ein solches Merkmal enthält, werden alle Menschen mit diesem Aussehen unter Generalverdacht gestellt, insbesondere bei der sowieso schon rassistisch aufgeladenen Stimmung in der Gesellschaft. Dies ist menschenfeindlich und abzulehnen.
Fazit
Das neue Polizeiaufgabengesetz ist nur die bisher jüngste einer ganzen Reihe von Maßnahmen, mit denen die CSU einen autoritären Rollback im Sinne der von Alexander Dobrindt geforderten „konservativen Revolution“ vorantreibt. Die liberale Gesellschaft, die nach 1968 erkämpft wurde, soll um jeden Preis zurückgedrängt werden, politische Gegner*innen der CSU diskreditiert und mit polizeilichen Mitteln bekämpft werden. Ich bin deswegen sehr froh, dass in ganz Bayern Menschen dagegen auf die Straße gehen, obwohl das Thema Überwachung eigentlich bisher nur ein Nischenthema war. Die Demonstration in Würzburg war hierfür ein guter Anfang. Am 10. Mai geht es mit einer Großdemonstration in München weiter.
Der Autor, Sebastian Hansen, ist Beisitzer im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bayern sowie Mitglied des Gemeinderates Waldbüttelbrunn.
Anmerkung der Redaktion
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