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Rettungswagen im Einsatz. Foto: Pascal Höfig
Rettungswagen im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Das ändert sich zum 01. November im Bußgeldkatalog

Zum 1. November fanden einige Anpassungen des Bußgeldkataloges statt. So gibt es ab sofort beispielsweise für das Benutzen des Mobiltelefons im Fahrzeug und das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich höhere Bußgelder.

Handy, Tablets und Navis

Der Tatbestand wurde auf die Nutzung elektronischer Geräte, welche der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, ausgeweitet. Es dürfen während der Fahrt folglich weder Mobiltelefone, Tablets, eBook-Reader, Navigationsgeräte, u.ä. benutzt bzw. bedient werden.

Wer sich nicht daran hält muss zukünftig 100,- Euro statt bisher 60 Euro bezahlen und erhält weiterhin einen Punkt.

Smartphone – Symbolfoto: Pascal Höfig

Smartphone – Symbolfoto: Pascal Höfig

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Nichtbilden der Rettungsgasse

Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse (bisher 20,- Euro) wurden ebenfalls neue Bußgelder festgelegt.

  • Keine Rettungsgasse gebildet: 200,- Euro, 1 Punkt
  • Keine Rettungsgasse gebildet und Einsatzfahrzeuge behindert: 240,- Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Keine Rettungsgasse gebildet und Einsatzfahrzeuge gefährdet: 280,- Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Keine Rettungsgasse gebildet, es kam zum Unfall: 320,- Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Bitte der Polizei

Die Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer darum sich diese beiden verschärften Vorschriften zu Herzen zu nehmen. Kein Anruf und keine SMS sind so wichtig, dass man sich und andere gefährdet. Bitte bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden. Nach einem Unfall zählt für die Rettungskräfte jede Sekunde.

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