Gute Nachrichten für Arbeitnehmer in der Pflegebranche! Auch die Angestellten in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau können sich über die neuen Gesetze freuen. Ebenso dürften ab November viele Eltern aufatmen und in Würzburg endet im November übrigens die DVB-T-Verbreitung.
Pflegebranche: Hoffnung auf mehr Geld
Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche tritt zum 1. November 2017 in Kraft und gilt bis April 2020. Erlassen wird sie von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles. Arbeitnehmer im Pflegebereich dürfen also auf mehr Geld hoffen.
Mit der Verordnung gelten folgende Mindestlöhne für alle Pflegebetriebe und deren Arbeitnehmer – ambulant wie stationär:
- 01.11.17 bis 31.12.17: 10,20 € (Westen) – 09,50 € (Osten) – 10,20 € (Berlin)
- 01.01.18 bis 31.12.18: 10,55 € (Westen) – 10,05 € (Osten) – 10,55 € (Berlin)
- 01.01.19 bis 31.12.19: 11,05 € (Westen) – 10,55 € (Osten) – 11,05 € (Berlin)
- 01.01.20 bis 30.04.20: 11,35 € (Westen) – 10,85 € (Osten) – 11,35 € (Berlin)
In Privathaushalten gelten diese Mindestlöhne nicht. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Geldscheine und Münzen. Symbolfoto: Pascal Höfig
Bundeseinheitlicher Mindestlohn
Ab November 2017 beträgt der Mindestlohn in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau bundeseinheitlich 9,10 Euro/Stunde (brutto), wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte.
Konservierungsmittel in Spielzeug
Für drei Konservierungsmittel und ein Lösemittel in Spielzeug zeigt die EU-Kommission im Laufe des Jahres 2017 erstmals Grenzen auf. Ab dem 24. November 2017 wird zudem gelten: 0,75 mg/kg für CMI, 0,25 mg/kg für MI und 1 mg/kg für das 3:1-Gemisch aus CMI und MI.

Modelauto. Symbolfoto: Pascal Höfig
Die Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) sind Chemikalien auf Wasserbasis und finden sich etwa in Hobby-, Finger- und Fenster-/Glasfarben sowie in Klebstoffen und Seifenblasen. Beide Substanzen können Kontaktallergien auslösen.
Die in Brüssel beschlossenen Werte entsprechen laut dem hiesigen Bundesinstitut für Risikobewertung der Grenze, bis zu der die Überwachungseinrichtungen diese Mittel noch nachweisen können.
DVB-T2 HD startet in zweite Runde
DVB-T2 HD kommt nach Dresden, Kassel, Koblenz und Freiburg. Ab dem 8. November 2017 steht in diesen Ballungsräumen ein terrestrisches TV-Angebot von rund 40 Programmen in hochauflösender Qualität zur Verfügung. Erstmals können Zuschauer in diesen Regionen auch 22 private Fernsehprogramme über Antenne empfangen. Die bisherige DVB-T-Ausstrahlung endet dort zu diesem Zeitpunkt.
Zeitgleich werden u.a. die Senderstandorte Cuxhaven (Stadt), Göttingen (Espol), Heringsdorf, Hoher Meissner, Löbau, Pfaffenberg, Rhön, Stralsund (Garz), Wolfsburg und auch Würzburg auf DVB-T2 HD umgestellt. Bisher sind in Würzburg derzeit ausschließlich öffentlich-rechtliche TV-Programme terrestrisch empfangbar. Durch den Umstieg auf DVB-T2 HD steigt nun die Zahl der öffentlich-rechtlichen Programme auf bis zu 17 an. Gleichzeitig endet ebenfalls die DVB-T-Verbreitung.