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Drohne am Himmel. Symbolfoto: Pascal Höfig
Drohne am Himmel. Symbolfoto: Pascal Höfig

Das ändert sich zum 1. Oktober 2017

Neuerungen im Oktober

Zum 1. Oktober 2017 steht wieder die ein oder andere Gesetzesänderung und Neuregelung an. Eine wichtige Neuerung betrifft die Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Besonders freuen dürften sich die Würzburger aber über den zusätzlichen Feiertag am 31. Oktober.

Drohnenflüge

Auf die stetig wachsende Zahl von Drohnen in Deutschland (mit oder ohne Kameras), die von ihren Besitzern als Spielzeug, Hobby oder zu beruflichen Zwecken genutzt werden, hat die Bundesregierung bereits mit der seit 7. April 2017 gültigen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ reagiert. Nun tritt in diesem Rahmen eine weitere Neuregelung in Kraft, die ab 1. Oktober 2017 gültig ist:

Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen gekennzeichnet sein. Im Fall eines Schadens soll so der Eigentümer des Geräts zügiger festgestellt werden können. Die Kennzeichnung kann laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beispielsweise durch Plaketten oder Aluminiumaufkleber erfolgen.

Diese müssen sowohl Name und Anschrift enthalten sowie „dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Gerät verbunden sein“. Zudem gilt die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises für Geräte ab einem Gewicht von zwei Kilogramm. Dieser muss erfolgen entweder durch:

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  1. eine gültige Pilotenlizenz oder
  2. eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (ab 16 Jahren) oder
  3. eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (ab 14 Jahren). Dies gilt aber nur für Flugmodelle. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. (Weiterlesen: Verbotszonen beachten: Flugsicherungs-App hilft Drohnenpiloten)

Ehe für alle

Ab dem 1. Oktober ist es soweit: Schwule und Lesben dürfen sich in Deutschland ohne Probleme und ganz offiziell das Ja-Wort geben. Bisher war das nur im Ausland möglich. Bei der entscheidenden Abstimmung im Juli im Bundestag hat Kanzlerin Merkel zwar dagegen gestimmt, allerdings hat sich eine Mehrheit der Abgeordneten für die Ehe für alle ausgesprochen.

Gegen Hetze im Netz

Alle Nutzer des World Wide Web, insbesondere Social Media Plattformen wie Facebook und Twitter, sollten sich ab Oktober bewusst sein, dass die Plattformbetreiber ab sofort in der Pflicht stehen, harte Beleidigungen, Fake News und Hetze im Netz umgehend zu löschen. Auch sollen Verfasser solcher Kommentare sofort gesperrt werden – das fordert die Bundesregierung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Entlassmanagement im Krankenhaus

Was tun, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber dennoch weitere Pflege benötigt, um seinen Alltag zu bewältigen? Benötigt er vielleicht häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe oder Hilfsmittel? Welche Unterstützung brauchen unter Umständen die Angehörigen? Damit frühzeitig diese und andere Fragen im Sinne einer nahtlosen Versorgung des Krankenversicherten geklärt und gegebenenfalls die nötigen Maßnahmen beantragt werden können, soll ab 1. Oktober 2017 die Versorgung im Krankenhaus auch ein „standardisiertes Entlassmanagement“ umfassen.

Dies regelt ein Rahmenvertrag zum Entlassmanagement zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Demnach hat der Patient Anspruch auf ein solches Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung. Grundlage des Rahmenvertrags ist der Paragraf 39 Absatz 1a des Sozialgesetzbuches V, Gesetzliche Versicherungen.

Einmaliger Feiertag

Am Dienstag, 31. Oktober 2017, jährt sich die Veröffentlichung der 95 Thesen von Martin Luther an der Schlosskirche in Wittenberg zum 500. Mal. Zu diesem Anlass ist der Reformationstag in diesem Jahr bundesweit für alle Arbeitnehmer/-innen und Schüler/-innen einmalig ein zusätzlicher Feiertag.

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