Fall Bad Kissingen
Ein Bad Kissinger Gymnasium hatte 2014 als eine von etlichen Schulen eine Videoüberwachung verschiedener Räumlichkeiten eingeführt. Dies wurde nun durch den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten öffentlich bekannt. Der Bad Kissinger FDP-Bundestagsdirektkandidat Nicolas Thoma erklärt dazu: „Ich finde es unverantwortlich so massiv in die Freiheitsrechte der Schülerinnen und Schüler einzugreifen. Dies verstößt nicht nur gegen geltendes Recht, sondern ist auch moralisch verwerflich.
Auch wenn es sich hierbei lediglich um eine Attrappe handelt, wird eine Omnipräsenz von Sicherheitsinstrumenten vorgegaukelt. Damit wird der einzelne Schüler entmündigt. Das ist der falsche Erziehungsansatz in einer Gesellschaft, die auf mündige Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat setzt!“
Pädagogik statt Überwachung
In der aktuellen Diskussion um Videoüberwachung an Schulen sprechen sich die Jungen Liberalen (JuLis) klar gegen jede Form von Überwachung aus. In der Überwachung von schulischen Räumlichkeiten sehen sie eine grobe Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Stattdessen setzen die Jungen Liberalen nach wie vor auf Bildung und die Durchsetzung bestehender Sanktionsmaßnahmen.
Klärende Gespräche
Besser als Überwachung sind aus Sicht der JuLis klärende Gespräche und die konsequente Anwendung bestehender Sanktionsmaßnahmen, wie sie in vielen Hausordnungen enthalten sind. Sollte dies noch nicht der Fall sein muss dies natürlich nachgeholt werden. „Natürlich ist das ein Mehr an pädagogischer und organisatorischer Arbeit, aber es ist besser als unsere jungen Menschen an Überwachung und Misstrauen zu gewöhnen und wäre somit ein besserer Beitrag zu bester Bildung.
Es ist wichtig, dass sowohl im privaten wie auch im schulischen Umfeld unserer Kinder vorgelebt wird, in welcher Weise unsere Gesellschaft zusammengehalten wird. Durch Überwachungsmaßnahmen dieser Art wird man regelrecht an bereits vergangen und überwunden geglaubte Zeiten der deutschen Geschichte erinnert, in der Überwachung und Bespitzelung eine Rolle gespielt haben.“, meint der Bezirksvorsitzende Max Bruder.
Datenschutzbestimmungen
Orte, an denen per Gesetz (Unfallverhütungsvorschriften) optische Überwachung Pflicht ist sind beispielsweise Kassenräume von Banken und Spielhallen.
Die Grundlage dafür, ob Kameras in bayerischen Schulen installiert werden dürfen, sind das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und das Bayerische Datenschutzgesetz. Videoüberwachung muss im konkreten Fall zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen oder zum Schutz der schulischen Einrichtung erforderlich sein.
Christian Rauschert, Datenschutzbeauftragter an staatlichen Schulen im Landkreis Würzburg erklärte der Mainpost, dass eine Videoüberwachung durch staatliche und kommunale Schulen nur durchgeführt werden dürfe, wenn sie in Ausübung des Hausrechts für Zwecke des Personen- oder Objektschutzes erforderlich sei, keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden und transparent gestaltet sei. Zudem, so Rauschert, müsse die Schule zuvor eindeutige Vorfälle dokumentieren, die eine Überwachung notwendig machen.
Artikel beruht teilweise auf einer Pressemitteilung der Jungen Liberalen Unterfranken.