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Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Gespann-Fahrer auf A3 ohne ausreichende Fahrerlaubnis

Führerschein nicht ausreichend

BEREICH KITZINGEN. Am Mittwoch haben Beamte der Autobahnpolizei drei Wagenlenkern verboten, mit ihren Gespannen weiterzufahren. Die Fahrer, die auf der A3 in Richtung Nürnberg fuhren, waren allesamt nicht im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis.

Gegen 09:30 Uhr kontrollierten Autobahnpolizisten bei Geiselwind einen VW Passat mit Anhänger und überprüften dabei auch den Führerschein des 38-jährigen Fahrers aus Südosteuropa. Dabei stellten sie fest, dass seine Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen des Gespanns mit dem 2-Tonnen-Anhänger und einer zulässigen Gesamtmasse von über 4 Tonnen nicht ausreichend war.

Klasse BE erforderlich

Am Nachmittag stoppten die Beamten zwischen den Anschlussstellen Geiselwind und Schlüsselfeld einen Pick-Up mit einem doppelachsigen Anhänger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von über 6 Tonnen hatte. Der 54 Jahre alte Fahrer, der in Oberfranken wohnt, konnte den Beamten einen Führerschein mit der Fahrerlaubnis Klasse B vorzeigen. Die Klasse BE wäre jedoch erforderlich gewesen.

Ungebremste Schleppachse

Eine außergewöhnliche Fahrzeugkombination mit britischen Kennzeichen fiel Beamten der VPI Würzburg-Biebelried kurz vor Mitternacht am Biebelrieder Kreuz auf. Mit einem Klein-Lkw wurde ein offensichtlich defekter Jaguar mittels einer ungebremsten Schleppachse gezogen. Diese Art von Anhängerbetrieb ist in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht zulässig. Zudem war dafür ein Führerschein der Klasse BE notwendig. Im Führerschein des 26-jährigen Fahrers aus Südosteuropa war jedoch nur „B“ eingetragen.

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Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried.

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