Erweiterte Förderung
Ab 01. April 2016 erweitert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen.
Bisher maximal 1.500 Euro
Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden. Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren.
Zusätzlich wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen erweitert. Förderfähig sind u.a.:
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/einbruchschutz oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Der Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der KfW.