Weit verbreitet
Vielleicht ist sie euch auch schon mal begegnet als Ihr eine neue Wohnung bezogen habt: die Selbstauskunft. Viele Vermieter fordern eine Selbstauskunft der Mieter. Diese soll ihnen helfen, eine gute Wahl zu treffen. Verständlich, aber trotzdem gibt es einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich seid Ihr nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu geben. Allerdings minimiert das natürlich Eure Chancen auf eine Zusage für die begehrte Wohnung.
Was ist das?
Mithilfe der Selbstauskunft erfragt der Vermieter Eure persönliche, familiäre und vor allem wirtschaftliche Lage. Aber nicht alle Fragen sind laut mietrecht-hilfe.de erlaubt. Zu persönliche Fragen beziehungsweise Fragen, die nicht das Mietverhältnis behandeln, gehen zu weit. Im Zweifelsfall dürft Ihr solche Fragen sogar falsch beantworten. Betrifft eine Frage also nicht das Mietverhältnis und Ihr beantwortet sie nicht wahrheitsgemäß, darf Euch im Nachhinein nicht aus diesem Grund gekündigt werden.
Unerlaubt sind beispielsweise Fragen nach Sexualität, Musikgeschmack, Familienplanung, Hobbies, Behinderungen und Nationalität. Dagegen sind unter anderem persönliche Fragen nach Familienstand, Nettoeinkommen und Mietschulden zulässig.
Geld und Lügen
Das Thema Geld spielt in Sachen Wohnung und Vermieter selbstverständlich eine große Rolle. Gerade in diesem Zusammenhang kann es sein, dass Ihr als Mieter verpflichtet seid, ungefragt Auskunft zu geben. Diese Regelung gilt laut mietrecht-hilfe.de beispielsweise, wenn Ihr in einem Insolvenzverfahren steckt oder das Sozialamt die Miete übernehmen soll.
Falls Ihr eine zulässige Frage falsch beantwortet, kann das laut mietrecht-hilfe.de ernste Folgen haben. Der Vermieter hat in diesem Fall die Möglichkeit, gegen Euren Mietvertrag vorzugehen. Die Kündigung aufgrund einer Lüge bei der Selbstauskunft ist umso wahrscheinlicher, je relevanter die Frage für das Mietverhältnis ist.
Datenschutz
Natürlich muss der Vermieter sorgfältig mit den Informationen aus Eurer Selbstauskunft umgehen. Sie dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet und weitergegeben werden. Ihr könnt verlangen und Euch schriftlich zusichern lassen, dass die Selbstauskunft vernichtet wird, falls Ihr die Wohnung nicht bezieht.
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Wichtig ist auch, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, durch Dritte Informationen über Euch zu erfragen. Dazu zählen zum Beispiel vorherige Vermieter, aber auch die Schufa. Falls diese Informationen eingeholt werden sollen, braucht der Vermieterlaut mietrecht-hilfe.de immer Eure Zustimmung.
Fazit
Wichtig sind vor allem zwei Dinge: Erstens solltet Ihr Euch fragen, ob es wirklich schlimm für Euch wäre Fragen nach Hobbies und ähnlichem zu beantworten. Hängt eventuell die Traumwohnung davon ab, kann das ein kleines Übel sein. Natürlich überschreiten Fragen wie zum Thema Sexualität eine klare Grenze. Die Traumwohnung kann noch so schön sein, einen schlimmen Vermieter braucht trotzdem niemand. Außerdem solltet Ihr im Zweifelsfall immer einen Experten für Mietrecht befragen.
Wohnen in Würzburg
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