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Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Sorgerecht: Wenn Kinder zwischen die Fronten geraten

Dr. Michelle Küster ist Fachanwältin für Familienrecht bei unserem Partner „Bendel & Partner“ und schreibt anhand eines Beispielfalls zum Thema Sorgerecht. 

Wenn der Rosenkrieg losbricht

Wenn der Rosenkrieg nach einer Trennung losbricht, geraten oft die Kinder zwischen die Fronten der Eltern. Dabei geht es nicht nur um die elterliche Sorge, und somit das Recht, die wichtigsten Entscheidungen für die Kinder treffen zu können, sondern auch um das bloße Recht, überhaupt Kontakt zu den Kindern haben zu dürfen. Um Umgangstermine und gemeinsame Entscheidungen zu torpedieren, prallen Elterninteressen mit voller Wucht aufeinander – ohne Rücksicht auf die Kinder, die meistens dazwischen stehen.  Wie man sich dennoch wehren kann und was im Falle eines Prozesses zu erwarten ist, erklärt Dr. Michelle Küster von der Rechtsanwaltskanzlei Bendel & Partner anhand eines konkreten Beispiels.

Wenn der Papa die Kinder nicht sehen kann

Manfred hat sich von seiner Frau Kathrin getrennt. Manfred und Kathrin haben zwei Kinder, 4 und 7 Jahre alt, die sich gerade im Kindergarten und in der Schule gut eingewöhnt haben. Um Streit zu vermeiden, zieht Manfred erst einmal aus. Er hofft, dass man sich schon irgendwie einigen wird. Kathrin fühlt sich mit den Kindern von Manfred im Stich gelassen. Manfred will seine Kinder sehen, doch Kathrin sagt ihm, die Kinder würden das ablehnen.

Wenn er anruft, erklärt Kathrin, sie seien bei Freunden, krank oder schon im Bett. Bevor es zum Anwalt geht sollte sich Manfred Hilfe beim Jugendamt holen, das in jeden Prozess, der die Kinder betrifft, eingebunden wird. Es schadet nicht, den zuständigen Mitarbeiter schon vorher zu kennen: Die Jugendamtsmitarbeiter helfen den Eltern, über die Belange der Kinder zu diskutieren, und persönliche Konflikte dabei außen vor zu lassen. Oft können gemeinsam getragene Umgangsmodelle erarbeitet werden und niemand muss klagen.

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Gemeinsame Beratung beim Jugendamt

Kathrin behauptet beim Jugendamt, die Kinder wollten Manfred nicht sehen. Sie seien vom Vater enttäuscht und ihr Vertrauen in ihn sei erschüttert. Manfred möchte die Kinder sehen, mit ihnen reden – er will seinen Kindern zeigen, dass er sie lieb hat und trotzdem für sie da ist. Kathrin erklärt, Manfred habe sich nie um die Kinder gekümmert. Das Jugendamt versucht zu vermitteln, und schlägt eine gemeinsame Beratung vor.

Bereits in diesem Stadium kann es hilfreich sein, eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen, die in fast jeder Stadt angeboten wird. Kathrin weigert sich, auch Manfred sieht in „Psychogequatsche“ keinen Sinn. Beim Jugendamt enden alle Gespräche in Streitereien und gegenseitigen Vorwürfen. Kathrin will erreichen, dass die Kinder nicht zu Manfred müssen, Manfred will endlich seine Kinder wieder sehen und ihr Vertrauen zurückbekommen. Beide gehen schließlich zum Anwalt.

Umgangsrecht gerichtlich einklagen

Wenn ein Elternteil dauerhaft dem Umgang erschwert, wenn die Kinder vom anderen Elternteil abgeschottet werden oder dieser sogar vor den Kindern als Sündenbock dargestellt wird, bleibt oft nur die Möglichkeit, sein Umgangsrecht gerichtlich einzuklagen. Welches Modell das Beste ist, hängt vom Kind und der jeweiligen Situation ab.

Eine typische Umgangsregel sieht folgendes vor: Der Umgangsberechtigte hat alle zwei Wochen von Freitagmittag nach Kindergarten/Schule bis Montagmorgen Umgang. Er bringt die Kinder dann in die Schule bzw. in den Kindergarten. Die Kosten für den Umgang muss er im Normalfall selbst tragen. Wer weit entfernt wohnt, muss ggf. auch akzeptieren, dass er seine Kinder nur von Samstagvormittag bis Sonntagabend sieht.

Auf das Alter der Kinder kommt es dabei zum Glück nicht mehr unbedingt an. Auch Väter von unter 3-jährigen haben heute gute Chancen, ihre Kinder mit Übernachtungen zu betreuen. Dazu kommt Umgang in der Hälfte der Ferien, außerdem ein Zusatznachmittag oder bei räumlicher Nähe auch Übernachtungstag, bei weiter Entfernung auch nur ein Telefontermin in der dazwischenliegenden Woche.

Die hohen Feiertage werden aufgeteilt. In einigen Gerichtsbezirken gibt es jedes Jahr einen Wechsel am Heiligen Abend, andere Richter halten es für sinnvoll, wenn das Kind diesen Tag immer im Zuhause-Haushalt verbringt. Ein Anwalt vor Ort kennt meistens die örtliche Praxis und kann seinen Antrag entsprechend vorbereiten. Es gibt Eltern, die verbissen um jede halbe Stunde verhandeln. Wem damit geholfen werden soll, können wahrscheinlich nicht einmal diese Rosenkrieger selbst beantworten.

Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden

Solange die Eltern sich nur um die Zeiten streiten, in denen Umgang ausgeübt wird, wird an der elterlichen Sorge nichts verändert. Beide Eltern üben diese bei ehelichen Kindern gleichermaßen aus. Die Eltern sind gezwungen, gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Einer von beiden verliert dann schließlich die Nerven: Sei es Kathrin, weil Manfred die Kinder an den Wochenenden verzieht oder Manfred, der findet, Kathrin hetze die Kinder gegen ihn auf.

Beide erhoffen sich, das Sorgerecht zu bekommen, wenn sie es bei Gericht einklagen, damit endlich einer das Sagen hat. Das Sorgerecht umfasst z. B. die Entscheidungen betreffend Kindergarten, schulische Belange, medizinische Sorge, Personenstandsangelegenheiten und natürlich den festen Aufenthalt. Die meisten Richter versuchen, im Interesse der Kinder die gemeinsame elterliche Sorge aufrecht zu erhalten: Die Kinder sollen nicht das Gefühl bekommen, ein Elternteil habe nichts zu sagen und sei weniger wert. Gemeinsam getragene Entscheidungen der Eltern sind auch besser verständlich. Oft hilft bereits, dass Vater und Mutter zur Teilnahme an der gerichtsnahen Beratung oder zur Erziehungsberatung „verdonnert“ werden.

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Wenn Dritte über das Kindeswohl entscheiden

Um Beratungsprozesse kommt bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten also kaum ein Elternteil herum. Außerdem bekommen die Kinder meistens einen Verfahrensbeistand beigeordnet. Dieser vertritt im Prozess die Interessen der Kinder, ist also sozusagen deren alleiniger Anwalt im Kampf gegen das Kindeswohl widerstreitende Elterninteressen. Allein hier können die Eltern schon sehen, dass der Prozess um die elterliche Sorge und den Umgang sie den Kindern oft mehr entfremdet als näherbringt – nicht mehr die Eltern entscheiden über das Kindeswohl, sondern Dritte.

Vorsicht ist geboten, wenn man den Gegner übereifrig besonders schlecht machen will. Wer es im Sorgerechtsverfahren mit der Schlammschlacht übertreibt, kann sich gewiss sein: Bindungsintoleranz und die Unfähigkeit, die Belange der Kinder losgelöst von alten Trennungskonflikten zu betrachten, kann dazu führen, dass der, der am lautesten schreit, den Prozess verliert und am Ende selbst ohne Sorgerecht nach Hause geht.

Im Zweifelsfalle entscheidet im familienrechtlichen Verfahren ein Gutachten. Der Gutachter soll feststellen, wem es um die Kinder geht, und wem mehr daran gelegen ist, alte Konflikte zu diskutieren und dem andern die Trennung „heimzuzahlen“. Natürlich muss er auch prüfen, was für die Kinder das Beste ist. Bisher mussten Gutachter keine bestimmte Qualifikation nachweisen, um familienpsychologische Gutachten zu erstellen.

Im schlimmsten Fall: Pflegefamilie

Nach einem neuen Gesetzesentwurf müssen Sachverständige deshalb künftig eine psychologische, medizinische oder pädagogische Berufsqualifikation nachweisen. Weiter ist vorgesehen, dass das Gericht die Parteien anhören muss, bevor es einen Gutachter ernennt. Ob damit eine höhere Transparenz erreicht wird, oder der Rosenkrieg sich dann auf das Loswerden eines unliebsamen Gutachters verlagert, sei dahingestellt.

Wenn Kathrin und Manfred es schaffen, wieder zu kommunizieren, behalten sie beide das Sorgerecht und jeder kann die Kinder sehen. Führen sie weiter Krieg, kann im schlimmsten Fall die Empfehlung sogar dahin gehen, dass die Kinder komplett in eine Pflegefamilie kommen, um dem Trennungsstress Zuhause zu entkommen. Gute Wege bieten daher der frühzeitige Gang zum Jugendamt und zur Beratungsstelle, die Bitte an den Anwalt, auch Vergleichsvorschläge an den Gegner zu schicken oder einfach das gewisse Quäntchen Großzügigkeit, wenn es um die halbe Stunde länger am Sonntag geht.

Der Artikel in Liebe Nachbarn

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