Mit dem Auto in den Urlaub
Die Urlaubssaison ist noch nicht vorbei und viele Reisende fahren mit dem Auto in die wohlverdienten Ferien oder kommen wieder nach Hause. Und wer kennt nicht diese Autofahrer, die stur die linke Fahrbahn, oder auch die mittlere Spur besetzen? Doch was die wenigsten wissen ist, dass einiges sogar erlaubt ist. Wir zeigen Euch hier die gängigsten Verkehrsmythen und ob diese der Wahrheit entsprechen.
Mythos 1: Rechts überholen ist immer verboten
Wem ist das nicht schon einmal passiert? Links neben seinem eigenen Auto, fährt seit Ewigkeiten ein Autofahrer auf der Mittelspur und denkt nicht mal daran, den Fahrstreifen zu wechseln. Gibt es dann Ausnahmen rechts überholen zu dürfen?
Auflösung: Ja! Laut Straßenverkehrsordnung ist es zwar grundsätzlich vorgesehen nur links zu überholen, doch einige Ausnahmen gibt es, z.B. auf der Autobahn. Ist der Verkehr zähflüssig, also nur bis zu 60 km/h langsam, darf rechts maximal 20 km/h schneller als links gefahren werden. Natürlich darf auch auf dem Beschleunigungsseifen an Auffahrten rechts überholt werden, sonst ist allerdings das „rechts überholen“ auf Schnellstraßen verboten.
Mythos 2: Zweiradfahrer dürfen bei Stau vorbeiziehen
Das „Vorbeischlängeln“ bei Stau oder zähflüssigem Verkehr, gehört wohl zu den großen Vorteilen der Motorradfahrer. Doch ist dies überhaupt erlaubt?
Auflösung: In der Straßenverkehrsordnung ist es zwar nicht explizit geregelt, ob es sich beim Überholen und Durchschlängeln von wartenden Autos um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, trotzdem ist dieses Verhalten von Motorrädern nicht erlaubt. Auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb Motorradfahrer rechtlich unproblematisch nur auf der ganz linken Spur fahren dürften.
Außerdem steht dem eine weitere Regel entgegen, denn beim Überholen muss der Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen mindestens einen Meter betragen. Demnach ist auch das Linksüberholen im Stau für Motorradfahrer verboten.
Mythos 3: Männern ist es verboten, auf Frauenparkplätzen zu parken
Jeder hat schon einmal einen berühmt berüchtigten „Frauen-Parkplatz“ gesehen. Dieser ist ein gekennzeichneter Stellplatz in Parkhäusern, Tiefgaragen etc., der für die Nutzung durch Frauen gedacht ist. Ausschließlich für die Nutzung durch Frauen?
Auflösung: Nein! Laut der Süddeutschen Zeitung sind Frauen-Parkplätze von privaten Parkhäusern, Tiefgaragen etc. angebotene Flächen an gut beleuchteten Stellen, die dafür da sind, Frauen ein sicheres Gefühl zu geben. Doch in der Straßenverkehrsordnung gibt es diesen Begriff gar nicht. Sprich: Auch Männern ist es erlaubt, dort parken zu dürfen.
Trotzdem kann aber der private Betreiber des Parkhauses verlangen, dass der Pkw weggefahren wird.
Mythos 4: Dauerhaft auf dem Mittelstreifen fahren ist verboten
Jeder kennt diese Autofahrer, die stur kilometerweit den Mittelstreifen besetzen. Doch ist das nun erlaubt, oder nicht?
Auflösung: Nein! Es ist verboten! Die Straßenverkehrsverordnung sagt: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ (§ 2 Absatz 2)
Allerdings gibt es eine Ausnahme: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“ (§ 7 Absatz 3c)
Mythos 5: Mit Flip-Flops darf man nicht Auto fahren
Im Sommer sind Sneaker oder andere geschlossene Schuhe oftmals zu warm beim Autofahren – vor allem, wenn man mal im Stau steht. Doch darf man sich nun mit Schuhen wie Flip-Flops oder auch High-Heels ans Steuer setzen?
Auflösung: Konkrete Verbote gibt es hier nicht, theoretisch darf man sogar barfuß Auto fahren. Ratsam ist es allerdings nicht, denn bei einem Unfall beispielsweise, könnte der Fahrer in Flip-Flops oder High-Heels Probleme mit der Versicherung bekommen.
Dieser Artikel basiert auf Informationen der Süddeutschen Zeitung.