Banner
Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Fragen und Antworten zur Erstaufnahmeeinrichtung

Wie funktioniert die Aufnahmeeinrichtung?

Über Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, beispielsweise wie der Einzug abläuft und welche Betreuungs- und Versorgungsleistungen die Schutzsuchenden erhalten, informiert im folgenden Artikel die Regierung von Unterfranken.

Ein Pressesprecher am Tag der Eröffnung der Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurter: „Wir rechnen heute noch mit weiteren Asylbewerbern, einige Dutzend wurden bereits der Aufnahmeeinrichtung durch das bundesweite Verteilungssystem zugewiesen.“ Da noch nicht alle Gebäude und Räumlichkeiten bezugsfertig sind, werden in der Übergangszeit vorübergehend einige der nachfolgend genannten Funktionen und Tätigkeiten sachlich bzw. räumlich in der Gemeinschaftsunterkunft Würzburg abgewickelt.

Was ist eine AE?

Ausländer, die einen Asylantrag stellen wollen, werden während der ersten Wochen des Asylverfahrens in so genannten Aufnahmeeinrichtungen untergebracht (= Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 44 AsylVfG; umgangssprachlich auch Erstaufnahmeeinrichtung genannt). Diese werden von den Ländern bereitgestellt und betrieben, obwohl das Asylverfahren selbst von einer Bundesbehörde (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt wird. Jedes Bundesland hat eine exakt festgelegte Quote der Asylbegehrenden (Königsteiner Schlüssel; Bayern rund 15%) aufzunehmen, um auf diese Weise die mit der Aufnahme verbundenen Lasten angemessen zu verteilen.

Welche Aufgaben übernimmt die AE?

Die in der Aufnahmeeinrichtung ankommenden Flüchtlinge werden zunächst als Asylsuchende registriert.
Gleich nach der Ankunft wird nach dem bundesweiten Verfahren zur Erstverteilung von Asylbegehrenden („EASY-Verfahren“) ermittelt, ob die aufgesuchte Aufnahmeeinrichtung für die Aufnahme/ Unterbringung der einzelnen Person zuständig ist (ein Kriterium stellt u.a. das Herkunftsland dar, ein anderes die Zahl der Asylbewerber, die im jeweiligen Bundesland bereits aufgenommen wurde).

Rectangle
topmobile2

Sollte die zuständige Aufnahmeeinrichtung z.B. nicht in Schweinfurt sein, wird der Asylsuchende entsprechend informiert und muss sich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche in der für ihn zuständigen Aufnahmeeinrichtung, melden. Fahrkarten für die Weiterreise werden gestellt. Ist Schweinfurt zuständig, werden die Asylsuchenden durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Aufnahmeeinrichtung registriert und an die nachfolgend aufgeführten Behörden / Stellen weitervermittelt: Gesundheitsamt (amtsärztliche Untersuchung), Zentrale Ausländerbehörde (Klärung der Identität, z. B. durch Befragung zum Reiseweg, Ermittlung des Herkunftsstaats) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „BAMF“ (Anhörung und Niederschrift des Asylantrages, Abgleich mit dem Ausländerzentralregister) Sozialamt (Auszahlung „Taschengeld“, Ausgabe von Krankenscheinen und Bekleidungsgutscheinen) Diakonisches Werk/Caritas (Sozialberatung; Kinder- und Erwachsenenbetreuung)

Welche Behörden sind in einer AE untergebracht?

Neben einer Dienststelle der Polizei sind alle oben genannten Behörden / Stellen bzw. deren Zweigstellen im selben Gebäude, auf dem gleichen Gelände oder in der unmittelbaren Nähe der Aufnahmeeinrichtung untergebracht (siehe Hinweis oben).

Was geschieht bei der amtsärztlichen Untersuchung und wo wird diese vorgenommen?

Die amtsärztliche Untersuchung findet in der Aufnahmeeinrichtung statt. Sie besteht aus einer körperlichen Untersuchung, einer Blut- und Stuhluntersuchung. Darüber hinaus wird eine Röntgenuntersuchung des Brustraums vorgenommen (in Krankenhäusern der Region). Für die kurative ärztliche Versorgung wird in der Aufnahmeeinrichtung ein „Ärztezentrum“ eingerichtet.

Wie viel Geld erhalten Asylbewerber?

Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung erhalten (unter Zugrundelegung der jeweils maßgeblichen Regelbedarfsstufe) als alleinstehende Einzelperson aktuell 143 Euro Bargeldbedarf für das soziokulturelle Existenzminimum (auch sogenanntes „Taschengeld“) im Monat, das vom Sozialamt vor Ort ausbezahlt wird (wegen der i.d.R. sehr kurzen Aufenthaltsdauer ggf. anteilig). Eine 4-köpfige Familie wie im nachfolgenden Beispielsfall (Vater, Mutter, Kind mit 10 Jahren, Kind mit 4 Jahren) erhält in der Aufnahmeeinrichtung 434 Euro als Bargeld (Vater: 129 Euro; Mutter: 129 Euro; Kind 1: 92 Euro; Kind 2: 84 Euro) ausbezahlt. Die weiteren Bedarfe (notwendige + Unterkunft) werden jeweils durch Sachleistung gedeckt.

Wie gelangen Asylbewerber nach Schweinfurt?

Die Fluchtwege sind sehr unterschiedlich und uns nicht bekannt. Wer sich in Schweinfurt einfindet oder über die bundesweite Verteilung zugewiesen wird, wird aufgenommen. Außerdem werden Asylbewerber, die von der Polizei in Unterfranken aufgegriffen werden, zur Aufnahmeeinrichtung gebracht.

Werden in der AE in Schweinfurt auch unbegleitete Minderjährige aufgenommen, was passiert mit ihnen dann?

Sollten unbegleitete Minderjährigen in der Aufnahmeeinrichtung ankommen, werden sie an das Jugendamt zur Inobhutnahme weitergeleitet.

Werden in der AE auch sogenannte Kontingentflüchtlinge aus Syrien aufgenommen?

Nein, Kontingentflüchtlinge gelten nicht als Asylbewerber und durchlaufen ein gesondertes Verfahren. Es gibt aber auch viele syrische Staatsangehörige, die einen Asylantrag stellen und selbstverständlich als Asylbewerber aufgenommen und gegebenenfalls weiter verteilt werden.

Müssen Kinder unter den Asylsuchenden Kindergärten und Schulen besuchen?

Nein, die Schulpflicht beginnt erst nach einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten. Für Kinderbetreuung wird jedoch gesorgt.

Rectangle2
topmobile3


Wie lange bleiben Asylbewerber in einer AE?

Sie bleiben in der Aufnahmeeinrichtung bis die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgt sind (s.o.), längstens für drei Monate.

Wie werden Asylbewerber in der AE versorgt?

Neben Unterkunft und Verpflegung erhalten sie auch Haushaltsgebrauchs- und Verbrauchsgüter, Gesundheits- und Körperpflegemittel sowie ggf. medizinische Versorgung. In einer hauseigenen Kantine erhalten die Asylbewerber mittags eine warme Mahlzeit und Getränke sowie Lunchpakete für das Abendessen und das Frühstück.

Wie geht es nach der AE weiter?

Nachdem der Asylsuchende alle Termine wahrgenommen hat und die Verpflichtung zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung erloschen ist, erfolgt eine landesinterne Verteilung der Asylbewerber nach Quote sowohl in die anderen bayerischen Regierungsbezirke durch den Landesbeauftragten als auch in die unterfränkischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte durch die Regierungsaufnahmestelle, vorrangig an staatliche Gemeinschaftsunterkünfte, aber auch an dezentrale Unterkünfte. Unterfranken hat nach Quote aktuell rund 10,8 % der bayerischen Asylbewerber aufzunehmen.

Wie wird die Sicherheit in einer AE gewährleistet?

Zum Schutz der dort untergebrachten Asylbewerber und des vor Ort eingesetzten Personals und zur Bewachung des Geländes, wird rund um die Uhr ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Auch eine regelmäßige polizeiliche Präsens ist gewährleistet.

Wie können Sie den Asylbewerbern konkret helfen?

Unser Ziel ist es, die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, zu unterstützen und ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ihr Leben weit weg von ihrer Heimat zu erleichtern. Dabei sind wir für ehrenamtliche Unterstützung dankbar. Wer sich also ehrenamtlich für die Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung engagieren will, sollte am besten auf die Träger der Asylsozialberatung (Diakonisches Werk, Caritas) zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet.

Weitere allgemeine Informationen zum deutschen Asylverfahren hier.

Dieser Artikel beruht auf einer Presseinformation der Regierung von Unterfranken.

Banner 2 Topmobile