Was ist eine Nebentätigkeit?
Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede Tätigkeit des Arbeitnehmers, die dieser außerhalb seiner Arbeit für seinen Hauptarbeitgeber ausübt. Nebentätigkeiten sind also z.B.
- Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber
- ein zweiter Job beim Hauptarbeitgeber
- selbständige Nebenbeschäftigungen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags
- unentgeltliche und bzw. oder ehrenamtliche Tätigkeiten
Ist die Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt?
Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. Die wichtigsten Einschränkungen werden nachfolgend erläutert:
Welche Form von Nebentätigkeit ist grundsätzlich verboten?
Grundsätzlich ist es dem Arbeitnehmer untersagt, im Geschäftszweig des Arbeitgebers für einen anderen Arbeitgeber tätig zu werden und damit zu seinem Hauptarbeitgeber in Konkurrenz zu treten. Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Aufnahme einer Nebentätigkeit vom Arbeitgeber grundsätzlich gestattet ist.
Darf der Arbeitnehmer während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf einer Nebentätigkeit nachgehen?
Dem Arbeitnehmer ist im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit alles untersagt, was seiner Genesung entgegenwirkt. Wenn die Nebentätigkeit die Genesung hinaus zögert, ist sie nicht zulässig.
Darf der Arbeitnehmer während des Urlaubs einer Nebentätigkeit nachgehen?
Während des Urlaubs ist dem Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit gestattet. Der Urlaub dient in erster Linie nämlich der Erholung des Arbeitnehmers.
Darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit uneingeschränkt verbieten?
Die Vereinbarung eines uneingeschränkten Verbots der Nebentätigkeit ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber darf seine Zustimmung zu einer Nebentätigkeit nur bei einem berechtigten Interesse verweigern.
Welchen Umfang darf die Nebentätigkeit einnehmen?
Die Nebentätigkeit darf nicht dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf eingeschränkt wird. Ferner ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten. Ein Arbeitnehmer darf nur 8 Stunden werktäglich beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn in einem Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen den acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Muss ich meinen Arbeitgeber über die Ausübung einer Nebentätigkeit informieren?
Ja, unbedingt! In jedem Fall sollte der Arbeitnehmer die Aufnahme der Nebentätigkeit gegenüber dem Hauptarbeitgeber anzeigen. Würzburg erleben-Experte für Arbeitsrecht, Dr. Alexander Hess von Reitmaier Rechtsanwälte in Würzburg gibt zu bedenken, dass es das Risiko mindern würde, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer etwaigen Fehleinschätzung der Situation mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Zudem kann die Verletzung der Anzeigepflicht unter Umständen Schadensersatzansprüche zugunsten des Arbeitgebers auslösen.
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