Weitere 18,6 Mio. Euro im Nachtragshaushalt gesichert
Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Jörg mitteilt, hat der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags heute weitere 18,6 Mio. Euro für den Um- und Ausbau der beiden Institutsgebäude des Chemiezentrums an der Universität Würzburg freigegeben. Als stellvertretender Vorsitzender des Hochschulausschusses hatte sich Jörg für eine zügige Bereitstellung der zusätzlichen Mittel stark gemacht. „Mit der Erhöhung können die gestiegenen Kosten für die Erneuerung der Gebäude für Organische und Anorganische Chemie am Hubland Süd aufgefangen und weitere Verzögerungen im Zeitplan verhindert werden.“ Jörg dankte dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Peter Winter für die kurzfristige Berücksichtigung im Nachtragshaushalt.
Kosten höher als erwartet
Die 2007 vom Freistaat genehmigten Baukosten in Höhe von 46,8 Mio. Euro für den Chemiekomplex steigen damit auf rund 65,4 Mio. Euro. Die Mehrkosten sind unter anderem auf einen unerwarteten Zusatzaufwand bei der Schadstoffsanierung sowie bei der Anpassung an die neue Energieeinsparverordnung, die 2009 während der Bauphase des Instituts für Organische Chemie (C1) in Kraft trat, zurückzuführen.
Auch trugen statische und räumliche Zwänge sowie ein unvorhersehbarer Mehraufwand zur Bewältigung von Brandschutzanforderungen zu einer stärkeren Belastung des Budgets bei. Im Januar vergangenen Jahres war im erst frisch generalsanierten Gebäude der Organischen Chemie ein Feuer ausgebrochen, was auch Verzögerungen für die nachfolgende Erneuerung des Gebäudes für Anorganische Chemie (C2) nach sich zog. Mittlerweile sind die Brandschäden aber beseitigt und das Gebäude C1 wurde diesen Januar bezogen.
Neubau des Instituts für Anorganische Chemie
Ein weiterer Teil des genehmigten Zuschusses fließt in die nun anstehende Erneuerung des Instituts für Anorganische Chemie. Jörg erklärt: „Aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen hat man sich beim zweiten Teilbauabschnitt jetzt für einen Neubau statt einer Sanierung entschieden.“ Noch stehen die heute genehmigten Mittel unter Vorbehalt, bis der Landtag über den Haushalt abgestimmt hat.