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Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Sofortgeld für Hochwassergeschädigte – bis zu 5.000 Euro

Der Freistaat Bayern stellt für Hochwassergeschädigte ein Sofortgeld
 bereit. Dieses beträgt bis zu 1.500 Euro für Privathaushalte und bis zu
 5.000 Euro für Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Das Sofortgeld kann ab sofort bei den Städten und Gemeinden beantragt
werden und wird durch diese an die Geschädigten schnellstmöglich
ausgezahlt.

Antragsformulare online

Alle Anträge und genauen Informationen zu Finanzierungshilfen 
(Elementarereignisse) im Zusammenhang mit den Hochwässern Mai/Juni sind hier abrufbar: 
Regierung Unterfranken

Weitere Informationen und Antragsformulare sind bei den vom
 Hochwasser betroffenen Städten und Gemeinden erhältlich.
 Fragen zum Sofortgeld beantwortet auch der Fachbereich Kämmerei der 
Stadt Würzburg:

Frau Hecht, Tel.: 0931-372250, monika.hecht@stadt.wuerzburg.de 
Herr Hammer, Tel.: 0931-373578, ralf.hammer@stadt.wuerzburg.de

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