Das Verwaltungsgericht Würzburg hat über einen Antrag gegen den Verbots-/Auflagenbescheid der Stadt Würzburg vom 18. April 2013 entschieden. Das Gericht hält das Versammlungsverbot für rechtswidrig.
In der Urteilsbegründung hierzu heißt es: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommen Versammlungsverbote nur zum Schutz elementarer Rechtsgüter in Betracht. Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, das heißt von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im Allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (BVerfG, B.v. 19.12.2007 Nr. 1 BvR 2793/04, NVwZ 2008, 671).“
Hervorgehoben wird:
„Die Versammlungsfreiheit ist für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend und wird im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Gegnern der Freiheit gewährt (st. Rspr. des BVerfG, zuletzt B.v. 20.12.2012 Nr. 1 BvR 2794/10, DVBl. 2013, 267, m.w.N.).“
Zum genannten Datum hat die Stadt den Demonstrationszug des Nationalen und Sozialen Bündnisses 1. Mai mit dem Thema „Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen“ verboten.
Hauptgrund für das Verbot der Veranstaltung am 1. Mai war, dass die Stadtverwaltung als zuständige Versammlungsbehörde durch die Demonstration am 1. Mai die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sah.
Dies stützte sich unter anderem auf Erkenntnisse bezüglich des Veranstalters und sein Auftreten bei vorangegangenen Veranstaltungen, auf das allgemein von der Veranstaltung ausgehende Gefährdungspotential sowie die damit einhergehende Mobilisierung militanter Gegner.
Zugleich betonte die Stadt in ihrem Bescheid, dass für den 1. Mai bereits verschiedene andere Veranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmern in der Würzburger Innenstadt gemeldet sind. Dazu gehört unter anderem die traditionelle DGB-Veranstaltung zum 1. Mai. Zur Veranstaltung haben sich nur über Facebook bereits 1.000 Menschen angemeldet: Link.
Der ganze Spaß vor dem Gericht kostete übrigens 2.500 €.