Am Sonntag, den 21. April 2013 findet die Abstimmung für den Bürgerentscheid Kein Wohngebiet „Platz´scher Garten“ statt. Die Abstimmungslokale sind dazu von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Aus der bereits zugesandten Abstimmungsbenachrichtigungskarte ist u.a. das jeweilige Abstimmungslokal ersichtlich, in dem die Abstimmungsberechtigten ihre Stimme abgeben können. Der auf der Benachrichtigungskarte angegebene Abstimmungsraum ist verbindlich. Das heißt, nur dort kann die Stimme abgegeben werden, außer die bzw. der Betroffene hat (auf Antrag) einen Abstimmungsschein erhalten.
Informationen zum Thema selbst
Wohngebiet im Platz´schen Garten – “Nein zur Zerstörung”
„Platz’scher Garten“ – Jetzt sprechen die Befürworter
Mitzubringen
Mitzubringen ist – wie bei allgemeinen Wahlen – ein amtlicher Ausweis und die Abstimmungsbenachrichtigungskarte. Falls die Abstimmungsbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann auch mit einem amtlichen Ausweis im zuständigen (bisherigen) Abstimmungsraum die Abstimmung vorgenommen werden. Informationen dazu erteilt auch gerne das Wahlamt unter der Telefon-Nummer 37-2755. Geöffnet ist das Wahlamt im Rathaus (Zi. 34) auch für allgemeine Rückfragen am Samstag, den 20. April 2013, im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Abstimmungstag von 8.00 Uhr an bis zum Ende der Auszählung.
Briefabstimmung
Soweit noch nicht geschehen, kann bis spätestens Freitag, 19. April 2013, 15.00 Uhr, die Briefabstimmung beantragt und im Rathaus (Wahlamt) abgeholt werden. Die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen selbst müssen bis zum Abstimmungstag, 21. April 2013, 18.00 Uhr, unbedingt wieder im Rathaus sein. Danach eingehende Briefabstimmungsunterlagen werden nicht mehr ausgewertet. Es empfiehlt sich deshalb, die Abstimmungsbriefe am Abstimmungswochenende in die am Rathaus befindlichen Rathausbriefkästen persönlich einzuwerfen. Die in den üblichen Postbriefkästen nach dem Freitag 19. April 2013 eingeworfenen Unterlagen, werden in der Regel turnusmäßig nicht mehr geleert und können deshalb nicht mehr bis Sonntag dem Rathaus zugestellt werden.
Das Quorum
Beim Ausfüllen des Stimmzettels für den Bürgerentscheid ist zu beachten, dass jeder Abstimmende nur eine Stimme vergeben kann; entweder mit „Ja“ für den Bürgerentscheid oder mit „Nein“ gegen den Bürgerentscheid. Bei Bürgerentscheiden ist – im Gegensatz zu Wahlen – eine Abstimmungsbeteiligung (= Quorum) von 10 % der gültigen Stimmen vorgeschrieben. Das bedeutet auch, erreicht der Bürgerentscheid entweder bei den gültigen Ja- oder Nein-Stimmen nicht mindestens 10 % der Abstimmungsberechtigten, bleibt der Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos und ist ungültig. Aufgerufen zur Abstimmung sind ca. 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger. Das Stadtgebiet ist für den Bürgerentscheid dazu in 61 Abstimmungsbezirke eingeteilt. Weitere 17 Briefabstimmungsvorstände zählen im Rathaus die eingegangenen Briefabstimmungsunterlagen aus. Im Einsatz sind damit ca. 600 Abstimmungshelfer und weitere 25 Bedienstete im Rathaus für die Ergebniserfassung und – ermittlung.
Erstes Ergebnis bereits am Sonntag
Das vorläufige Ergebnis der Abstimmung wird noch am Abend des 21. April 2013 ermittelt und voraussichtlich gegen 20.00 Uhr vorliegen. Am Mittwoch, den 24. April 2013, stellt dann der Stadtwahlausschuss das endgültige Ergebnis fest. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auch das Ergebnis am Abstimmungsabend über der Internet-Seite der Stadt Würzburg unter der Internet-Adresse www.wuerzburg.de Menüpunkt: „Wahlen“ mit verfolgen.