WÜRZBURG/Randersacker – Weil ein 20-jähriger Angeklagter am Verhandlungstag nicht vor Gericht erschienen ist, sollte am Donnerstagmorgen eine Vorführung durch die Polizei erfolgen. An der Wohnungsanschrift wurde jedoch auf mehrmaliges Klingeln durch die Polizei nicht geöffnet. Die Beamten entschlossen sich daraufhin auf den Balkon zu Klettern, um so über ein Fenster einen besseren Einblick in die Wohnung zu erhalten. Auch hier war der Beschuldigte nicht zu sehen. Jedoch waren auf einen Tisch stattdessen zweifelsfrei mehrere Betäubungsmittelkonsumutensilien zu erkennen. Der vorliegende Sachverhalt wurde daraufhin dem ermittelnden Richter telefonisch mitgeteilt, welcher sogleich einen Durchsuchungsbeschluss erlies. Die Wohnung wurde daraufhin mittels Schlüsseldienst geöffnet und betreten. Der Beschuldigte konnte darin zwar nicht aufgefunden werden, dafür aber eine geringe Menge Marihuana in einer Plastikplombe und etwas Amphetamin. Die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden daraufhin sichergestellt und die Wohnung anschließend wieder verschlossen. Der bereits einschlägig vorbelastete Angeklagte erhält nun noch eine weitere Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.