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Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

„Platz’scher Garten“ – Jetzt sprechen die Befürworter

Letzte Woche berichteten wir über das umstrittene Wohnbauvorhaben „Platz´scher Garten“ (hier zum Artikel). Wir haben die Argumente der „IG Paradiesgarten“, der Gegner des geplanten Wohn-Bauvorhabens, ausführlich veröffentlicht. Über 50 Kommentare und mehr als 12.000 Einzelviews haben sich daraufhin mit den Zahlen, Daten, Fakten und Behauptungen auseinandergesetzt. Heute geben wir den Befürwortern ausführlich Raum. Wir veröffentlichen nachfolgende Informationen der Riedel Bau GmbH & Co. KG aus Schweinfurt ungekürzt:

Ja zum Bauvorhaben „Platz´scher Garten“

„Auf dem Areal St.-Benedikt, Dürerstraße, Rottendorfer-Straße, Friedrich-Ebert-Ring sollen für Würzburger und Neubürger Wohnungen entstehen. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 13.000 m². Von diesen 13.000 m² werden 5.000 m² dem Bestandsgebäude zugerechnet. Auf den restlichen 8.000 m² soll eine Wohnanlage für alle Altersgruppen mit 98 Wohnungen (davon 45 Wohnungen barrierefrei, alle Wohnungen mit Aufzug erreichbar) in sechs Gebäuden entstehen. Dies umfasst die Gebäude „Haus 1“ bis „Haus 5“ mit 87 Wohnungen und das „Haus 7“ mit 11 Wohnungen. Das Grundstück für das „Haus 6“ bleibt bis 2030 unbebaut. Das 8.000 m² große Grundstück soll zu ca. 30 % überbaut werden. Die restlichen 70 % sollen begrünt bleiben bzw. nach dem Bau wieder begrünt werden. In einer Tiefgarage werden 130 Stellplätze entstehen. Die Tiefgarage befindet sich direkt unter dem Neubau der Wohngebäude 1 bis 5.

Alle Planungen wurden mit dem Bauamt der Stadt Würzburg sowie mit allen Fachabteilungen abgestimmt. In der Kommission für Stadtbild und Architektur wurde diese Art der Bebauung empfohlen, da die Straßenrandbebauung eine schützende Wirkung für den Innenhof darstellt. Entlang der Straßen soll sogenanntes „Straßenbegleitgrün“ entstehen. Ebenso sind vor den Gebäuden Grünflächen geplant.
Folgende Ämter waren und sind in diese Planung involviert:

  • das Bauamt der Stadt Würzburg
  • die Kommission für Stadtbild und Architektur (Kosa)
  • der Umwelt- und Planungsausschuss
  • der Stadtrat
  • das Umwelt- und Gartenamt
  • das Landesamt für Denkmalpflege/ Untere Denkmalschutzbehörde
  • Stadtheimatpfleger
  • die Schlösser- und Seenverwaltung
  • das Wasserwirtschaftsamt
  • das Amt für Zivil und Brandschutz (Feuerwehr)

Alle Einwände dieser Ämter wurden berücksichtigt, in die Planung eingearbeitet und sind in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert. Diese Begründung wurde nach der Auslegung des Bebauungsplanes gefertigt.

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Keine öffentliche Nutzung geplant – Grundstück bleibt Privateigentum. 

Das Grundstück ist seit jeher Privatgrundstück und wird es auch nach dem Verkauf durch die Abtei Münsterschwarzach bleiben. Eine öffentliche Nutzung des Areals wird es in keiner Form geben. Die Schaffung eines sozialen Zentrums, wie von der Interessensgemeinschaft vorgeschlagen, setzt den Kauf des Grundstückes voraus.
Es ist noch einmal zu betonen, dass das Grundstück keine öffentliche Fläche oder Parkanlage ist. Der Garten ist auch keine Fortsetzung des zentralen Residenzgebäudes sowie des Hofgartens, sondern lediglich ein Grundstück, dass nach verschiedenen Nutzungen in den letzten Jahrzehnten nicht mehr bebaut wurde. Auch eine Verbindung zum Ringpark gibt es nicht. Der Garten des Klosters ist durch den Friedrich-Ebert-Ring vom Ringpark getrennt. Von einer Amputation des Ringparks kann daher nicht gesprochen werden.

Was ist eine „Fläche für Gemeinbedarf“?

Es wird oft der Begriff „ Fläche für Gemeinbedarf“ genannt. Was bedeutet das?
Das Areal ist im Flächennutzungsplan zurzeit als „Gemeinfläche mit dem Schwerpunkt Schule / Bildung“ ausgewiesen. So wurde die Fläche bislang auch durch die Benediktiner genutzt. Im Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dargestellt. Wenn der Bedarf sich verändert, kann auch der Flächennutzungsplan sich ändern. Das ist ein völlig normaler Vorgang, da der Flächennutzungsplan ein Entwicklungsplan ist und sich an den Bedürfnissen der Stadt orientiert. http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html

Was passiert nach dem Bürgerentscheid?

Auch nach einem Bürgerentscheid wird das Areal St.-Benedikt eine Privatfläche bleiben und nicht zu einem öffentlichen Park umgewidmet werden. Eine bauliche Nutzung wird in jedem Fall angestrebt. Im Bürgerentscheid am 21.04.2013 soll die Änderung des Bebauungsplans verhindert werden. Wenn der Antrag des Investors auf die Änderung des Bebauungsplans also abgelehnt wird, kann sich der Investor auf Umsetzung des §34 Baugesetzbuch berufen. Dieser Paragraph gibt dem Bauherren die Möglichkeit das Grundstück entsprechend der Nachbarbebauung zu bebauen. Dies würde – siehe Luftaufnahme auf Seite 1 – eine sehr viel intensivere Bebauung als die aktuelle Planung bedeuten und kaum Grünflächen zulassen.

Terminverschiebung Bürgerentscheid

Eine Verschiebung des Termins des Bürgerentscheides ist eine Hinhaltetaktik, die auf die Uneinigkeit der Interessensgemeinschaft zurückzuführen ist. Dies kann so nicht hingenommen werden.

Baumbestand / Begrünung

– Der Großteil des Parks wird von der Baumaßnahme nicht berührt.
– Von 88 schützenswerten Bäumen werden ca. 46 Bäume entnommen.
– Als Ausgleich werden mindestens 20 neue Bäume auf dem Gelände gepflanzt.
– Darüber hinaus sollen weitere 62 Bäume auf einer Ausgleichsfläche ebenfalls neu gepflanzt werden.
– Auch die Decke der Tiefgarage wird begrünt, was gängige Praxis ist.

www.frankengruen.de/dachgaerten/tiefgaragenbegruenung/

Mahnmal am Friedrich-Ebert-Ring

Das Mahnmal am Friedrich-Ebert-Ring wird in Übereinstimmung mit den zuständigen Gremien, Stadtheimatpfleger und Projektgruppe „Weg/Wegbegleitung“, versetzt und soll auf dem Gelände einen neuen, geräumigeren Platz erhalten.

Lärmbelastung und Feinstaub

Das Thema Lärm und Feinstaub wurde immer wieder kontrovers diskutiert. In den vorhandenen Gutachten wird der Ist-Zustand des Gebietes um die Rottendorfer Straße beschrieben. Das bedeutet, dass die jetzigen Anwohner durch den Gewerbelärm (Tankstelle, Bäckerei, Supermarkt) und auch durch den Straßenlärm beeinträchtigt sind. Neu errichtete Wohngebäude verursachen in der Regel keinen Lärm und keinen Feinstaub. Im Fall der Neubauplanung ist es so, dass die Straßenbebauung sowohl eine Schutzwirkung für den Innenhof als auch für die St.-Benedikt-Straße hat. Mit einer Erhöhung des Feinstaubes ist nicht zu rechnen, da die Menschen dann ja schon in der Stadt wohnen und mit ihrem PKW nicht in die Stadt hineinfahren müssen. Der Verkehr, der aus einer Tiefgarage erfolgt, ist dabei unter zu bewerten. Laut dem Gutachten sind 340 Verkehrsbewegungen in 24 Stunden zu erwarten. Darüber hinaus wird keiner seinen PKW bewegen um in die Stadt zu fahren. Im Gegenteil, die stadtnahe Lage wird die Menschen dazu bewegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Innenstadt zu kommen.

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Nutzung der Bestandsgebäude – kurzfristig Wohnraum für 120 Studenten

Das Bestandsgebäude ist entgegen der Aussagen der Interessengemeinschaft nicht marode und soll nicht abgerissen werden. Vielmehr können im Bestandsgebäude, dem ehemaligen Klostergebäude, innerhalb von wenigen Wochen ca. 120 Studenten eine neue Unterkunft finden. Die vorhandenen Wohnbereiche des Klostergebäudes sind sehr gepflegt und könnten zum nächsten Semester bezogen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, die Klärung des Baurechts. Im Neubau entstehen zusätzlich auch Wohnungen für Studenten.

Erhaltenswerte Kellerräume

Laut Denkmalamt hat der Keller an der Dürerstraße keine historische Bedeutung. Der Keller des ehemaligen Platz`schen Garten, in dem es ein Fledermausquartier gibt, wird erhalten bleiben.

Beeinträchtigung der Sichtachse zur Residenz

Inzwischen hat die Stadt Würzburg mitgeteilt, dass das Bayerische Wirtschaftsministerium durch den Neubau auf dem „Platz`schen Garten“ keine Beeinträchtigung der Sichtachse zur Residenz erkennen kann. Auch die Bayerische Schlösserverwaltung hält eine Beeinträchtigung der Sichtachse vom Kaisersaal zum Neubauvorhaben für wenig wahrscheinlich.

 

 

 

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