Dank Endspurt geht mit 14,4 % das erfolgreichstes Volksbegehren aller Zeiten in die Geschichte Bayerns ein.
18,8 % der Würzburger sagten „Ja zur Bildung“. Der Landkreis Würzburg hebt mit 17,7 % Befürworten ebenfalls den landesweiten Durchschnitt. In Unterfranken kam die Beteiligung auf 15,7 %.
Die Stadt Würzburg liegt damit auf Platz 8 hinter anderen Studentenstädten wie Erlangen (22,3 %) oder Bamberg (19,1 %). Gerade an den letzten Tagen strömten die Bürgerinnen und Bürger auf die Ämter. 12,2 % waren es noch am letzten Montag bevor am Dienstag 2.165 und am Mittwoch 4.109 Leute teilweise mit langen Wartezeiten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten.
Prinzipiell ist davon auszugehen, dass eine weitaus größerer Anteil der Bevölkerung gegen Studiengebühren ist, allerdings nicht den Weg zur „Urne“ fand. Zumindest deuten das 77 % der 978 Umfrageteilnehmer unseres News-Blogs an.
Weniger Interesse an der Abschaffung der Studiengebühren hatten offensichtlich Neu-Ulm (8,6 %) und Aschaffenburg (9,9 %), die unter der kritischen 10 % Marke liegen.
1.354.984 der 9.438701 Wahlberechtigten sprachen sich somit in den 96 kreisfreien Städten und Landkreisen für das Volksbegehren und gegen Studiengebühren aus.
Alle Zahlen als Excel-Datei: Volksbegehren gegen Studiengebühren 2013
Next steps: Gesetz oder Volksentscheid?
Da die Anzahl der Eintragungen landesweit erreicht wurde, hat die bayerische Staatsregierung zunächst vier Wochen Zeit, um das Begehren dem Landtag zu unterbreiten. Nach spätestens drei Monaten muss dieser sich dann damit auseinandersetzen.
Wird die Gesetzesvorlage nicht unverändert angenommen oder dessen Rechtsgültigkeit bestritten, schließt sich spätestens nach weiteren drei Monaten ein Volksentscheid an.
Kommt es zu einem Volksentscheid würden die bayerischen Staatsbürger/innen über alternative Gesetzesentwürfe abstimmen. Alle Entwürfe werden angenommen, die mehr Ja- als Nein-Stimmen haben. Kommt es bei mehreren Alternativentwürfen zur einfachen Mehrheit entscheidet eine ebenfalls anzukreuzende Stichfrage. Bei Verfassungsänderungen muss zudem das Zustimmungsquorum erfüllt sein. Hierfür müssten mindestens 25 % der bayerischen Bevölkerung einen der Gesetzesentwürfe mit einer Ja-Stimme versehen haben.
In Bayern gab es seit 1946 18 Volksbegehren, von denen nur vier direkt in eine Gesetzesänderungen überführt wurden. Bei den anderen 14 kam es zu Volksentscheiden. 6 dieser Entscheide waren durch die sogenannte Volksgesetzgebung initiiert worden. Zuletzt schaffte es im Jahre 2010 der Nichtraucherschutz, dessen Gesetzesentwurf “Für echten Nichtraucherschutz” mit 61 % Ja-Stimmen angenommen wurde.
Quellen: Stadt Würzburg, Wikipedia, Statistisches Landesamt
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