Ohne Führerschein, ohne Zulassung und unter Drogen
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Zulassung muß sich ein junger Pkw-Führer verantworten, welcher zudem noch unter dem Einfluß von Drogen stand. Der 19-jährige Fahrer wurde in der Brunnfloßgasse einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich schnell heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und sein 3er BMW ohne Zulassung war. Weiterhin stellten die Polizisten fest, dass der junge Mann unter dem Einfluß von Amphetamin stand. Der 19-Jährige musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und die Fahrzeugschlüssel einbehalten
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Mit gefälschtem Führerschein auf der A 3 unterwegs
Am Freitagnachmittag haben Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried einen Autofahrer wegen Urkundenfälschung angezeigt. Zudem wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Fahrer eines Pkw wurde auf der Tank- und Rastanlage Würzburg-Süd zur Kontrolle gebeten. Hierbei händigte der 31-jährige Grieche den Polizisten einen griechischen Führerschein aus. Bei der darauf erfolgten Überprüfung entging es den geschulten Augen der Beamten nicht, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte. Infolge dessen war der Verkehrsteilnehmer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihn erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrt konnte anschließend durch den Vater fortgesetzt werden, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Ohne gültige Fahrerlaubnis und mit nicht zugelassenem Pkw auf der A 3 gefahren
Am Freitagnachmittag wurde durch eine Zivilstreife der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried bei einer Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Würzburg-Süd gegen einen Autofahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet. Zivile Kräfte wurden auf den Fahrer eines BMW 550 xi mit deutschem Ausfuhrkennzeichen aufmerksam. Es wurde schnell erkannt, dass die angebrachten Ausfuhrkennzeichen seit einer Woche abgelaufen waren. Da der 34-jährige Fahrer somit ohne gültige Zulassung und ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs war, wurde die Weiterfahrt untersagt und die Kennzeichen entstempelt. Der Fahrer muss sich nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung verantworten.
Damit war die Serie der Verstöße aber noch nicht beendet. Der israelische Fahrer, der seit Februar 2012 in Dortmund wohnt, konnte bei der Kontrolle lediglich eine israelische Fahrerlaubnis vorweisen. Da er aber bereits seit mehr als einem halben Jahr in Deutschland wohnt, hätte er im Besitz eines deutschen Führerscheins sein müssen. Somit wurde zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Quelle: Bayerische Polizei