Banner
Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Volksbegehren: "Nein zu Studiengebühren" startet in Bayern

65376_10151326259115829_1680492673_n

Vom 17. Januar bis 30. Januar 2013 geht es um das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren“. Tragen sich innerhalb der 14 Tage mindestens 10 % der bayerischen Bevölkerung (ca. 930.000) in die Listen ein, liegt ein rechtsgültiges Volksbegehren vor (zur Facebook-Veranstaltung).

Das ist allerdings nur einer von vielen Schritten, sollte es tatsächlich zu einer Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und damit zur Abschaffung der Studiengebühren kommen. Sofern die Anzahl der Eintragungen landesweit erreicht wird, hat die bayerische Staatsregierung zunächst vier Wochen Zeit, um das Begehren dem Landtag zu unterbreiten. Nach spätestens drei Monaten muss dieser sich dann damit auseinandersetzen.

Wird die Gesetzesvorlage nicht unverändert angenommen oder dessen Rechtsgültigkeit bestritten, schließt sich spätestens nach weiteren drei Monaten ein Volksentscheid an.

Rectangle
topmobile2

[poll id=“3″]

Eintragung zum Begehren in Würzburg

In Würzburg liegen die Eintragungslisten im  Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 34, Rückermainstraße 2 im genannten Zeitraum aus.

Eintragungsberechtigt sind hierbei ausschließlich deutsche Staatsangehörige, welche bis zum 30. Januar 2013 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag vor dem 30.01.1995), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet sind. Somit ist der 30. Oktober 2012 der letzte Tag für die Wohnungsnahme oder Beginn des gewöhnlichen Aufenthalts in Bayern.

Die Eintragungszeiten sind:

  • Do.    17.01.2013            8 – 18 Uhr
  • Fr.     18.11.2013            9 – 15 Uhr
  • Sa.     19.01.2013            9 – 13 Uhr
  • So.    20.01.2013            9 – 13 Uhr
  • Mo.   21.01.2013            8 – 17 Uhr
  • Die.   22.01.2013            8 – 17 Uhr
  • Mi.    23.01.2013            8 – 17 Uhr
  • Do.    24.01.2013            8 – 20 Uhr
  • Fr.     25.01.2013            8 – 15 Uhr
  • Sa.     26.01.2013.           9 – 13 Uhr
  • So.     27.01.2013            9 – 13 Uhr
  • Mo.   28.01.2013            8 – 17 Uhr
  • Die.   29.01.2013            8 – 17 Uhr
  • Mi.    30.01.2013            8 – 20 Uhr

(zur Facebook-Veranstaltung)

Im übrigen bekommen Stimmberechtigte keine gesonderte, persönliche, amtliche Benachrichtigung ähnlich wie man es von einer Wahlbenachrichtigung gewohnt ist. Des Weiteren gibt es auch kein Verfahren, das einer Briefwahl gleicht. Einzige Möglichkeit an einem anderen Ort sein Votum abzugeben, ist die Besorgung eines Eintragungsscheins.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Identität vor der Eintragung durch einen amtlichen Ausweis bezeugen.

Das Wahlamt Würzburg ist für weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 0931 37-2755 zu erreichen.

Rectangle2
topmobile3

Was passiert, wenn es zu einem Volksentscheid kommt?

Kommt es zu einem Volksentscheid würden die bayerischen Staatsbürger/innen über alternative Gesetzesentwürfe abstimmen. Alle Entwürfe werden angenommen, die mehr Ja- als Nein-Stimmen haben. Kommt es  bei mehreren Alternativentwürfen zur einfachen Mehrheit entscheidet eine ebenfalls anzukreuzende Stichfrage. Bei Verfassungsänderungen muss zudem das Zustimmungsquorum erfüllt sein. Hierfür müssten mindestens 25 % der bayerischen Bevölkerung einen der Gesetzesentwürfe mit einer Ja-Stimme versehen haben.

In Bayern gab es seit 1946 18 Volksbegehren, von denen nur vier direkt in eine Gesetzesänderungen überführt wurden. Bei den anderen 14 kam es zu Volksentscheiden. 6 dieser Entscheide waren durch die sogenannte Volksgesetzgebung initiiert worden. Zuletzt schaffte es im Jahre 2010 der Nichtraucherschutz, dessen Gesetzesentwurf „Für echten Nichtraucherschutz“ mit 61 % Ja-Stimmen angenommen wurde.

Quellen: Stadt Würzburg, Wikipedia

Banner 2 Topmobile