Am heutigen Mittwoch verwarf der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klage gegen die geltende Regelung, die besagt, dass hauptamtliche 1. Bürgermeister und Landräte in Bayern nur bis zum Pensionsalter von 65 Jahren zur Wahl antreten dürfen.
Das Gericht findet, eine Altersgrenze zur Sicherung der beruflichen Anforderungen sei gerechtfertigt, um die Leistungsfähigkeit über die gesamte Amtszeit zu sichern. Eine Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sei nicht gegeben. Einen Verstoß gegen das passive Wahlrecht und die Verletzung des Gleichheitssatzes sei ebenfalls unbegründet, weswegen die Popularklage insgesamt als abgewiesen gilt.
Noch im Februar sah die SPD Chancen für die Verfassungsklage und Rosenthal durfte weiter hoffen. Jetzt bedeutet das allerdings für den seit 01. Mai 2008 amtierenden OB Georg Rosenthal, dass er bei den Kommunalwahlen im März 2014 nicht mehr zur Wahl des Oberbürgermeisters antreten darf. Zu diesem Zeitpunkt wäre er nämlich schon über 67 Jahre und würde zumindest altersmäßig nicht mehr den beruflichen Anforderungen entsprechen.
Jetzt darf spekuliert werden, wie es mit dem seit 43 Jahren in Würzburg lebenden SPD-Politiker weitergeht. Gerüchte sagen ihm den Gang in den bayerischen Landtag nach.
Pressemitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtes: http://bit.ly/bayern_gericht
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