Zum Jahreswechsel wünscht die Unterfränkische Polizei allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Start in das Jahr 2013 und gibt gleichzeitig ein paar Informationen und wertvolle Tipps mit auf den Weg.
Prinzipiell wird seitens der Polizei mit friedlicher Feierei gerechnet, jedoch sind in einer solchen Nacht mit mehr Einsätzen zu rechnen, für die sich die jeweiligen Inspektionen rüsten.
Eine Aufgabe, die schon Tage vor der Silvesternacht beginnt, ist der stetige Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften und den Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das Verschießen von Böllern und Krachen sei prinzipiell nicht unerwünscht, aber die unsachgemäße Nutzung sind immer wieder Grund und Ursache für zahlreiche Unfälle und Sachschäden.
Zugelassen sind im übrigen nur Feuerwerkskörper mit einer BAM-Kennzeichnung der Kategorie I und II bzw. einer CE-Zertifizierung (z. B. BAM-P2-234234 Klasse II). Jegliche andere Art von Pyrotechnik ist gemäß des Sprengstoffgesetztes strafbar! Schreckschusswaffen sind indies nur mit einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz erlaubt. Das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen mit solchen Waffen ohne entsprechende Erlaubnis ist demnach auch einen Verstoß gegen das geltendeWaffengesetz. Schon das Führen von Schreckschusswaffen, ohne in Besitz eines sogenannten kleinen Waffenscheins zu sein, ist einen Straftatbestand.
660 Notrufe zählte das Polizeipräsidium in der letzten Silvesternacht 2012. Die ganze Nacht waren die Beamten im Dauereinsatz und versorgten vor allem Betrunkene und Randalierer. Der absolute Großteil verbringt den Jahreswechsel äußerst friedlich, wobei es immer zu Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen und Streitigkeiten kommt. Brände beschäftigen Polizei und Feuerwehr.
Zu einem beliebten „Lausbubenstreich“, der aber tatsächlich eine Sachbeschädigung ist, wurde das Beschädigen und Sprengen von Briefkästen durch brennende Feuerwerkskörper. Das nimmt die Polizei zum Anlass, diese Vergehen mit hohem Nachdruck zu verfolgen
Schmerzlich erinnern man sich an den Tod eines 23-Jährigen, der in Würzburg ohne Fremdverschulden aus einem Fenster fiel und im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist grundsätzlich untersagt. Zudem gelten in der Würzburger Innenstadt folgende Regelung.
Die Polizei bittet die Bevölkerung nochmals eindringlich um einen sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Durch übermäßigen Alkoholkonsum erhöht sich erfahrungsgemäß die Risikobereitschaft und damit auch die Gefahr von Unfällen mit teils fatalen Folgen.
An dieser Stelle ergeht auch ein herzliches Dankeschön an die Polizeibeamten, die für ein sicheres Silvesterlebnis aller Feiernden sorgen und bei Unfällen Hilfe leisten.
Quelle: Bayerische Polizei