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Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Neuregelungen für Mini-Jobs ab 01.01.2013

Ab dem 1. Januar 2013 gibt es eine neue sozialversicherungs- und steuerfreier Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs. Diese Beschäftigungsform erlaubt es

  • bei einer 5-Tage-Woche bis zu 2 Monaten,
  • 50 Arbeitstage über das Jahr verteilt oder
  • bis maximal 450 € monatlich

sozialversicherungsfrei zu arbeiten. Diese Begrenzungen können sich auch auf mehrere Minijobs, die parallel ausgeübt werden, verteilen. Nur der Arbeitgeber muss einen pauschalen Versicherungsbeitrag für den Minijobber bezahlen.

Eine wichtige Neuerung ist, dass alle Minijobs, die ab dem 01.01.13 neu aufgenommen werden, einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,9 % (17,55 € bei 450 €/Monat) abführen müssen, sofern man sich nicht explizit befreien lässt. Mit dem Arbeitgeberanteil liegt er dann bei insgesamt 18,9 %. Um allerdings den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfahren, ist der Betrag freiwillig selbst zu erhöhen. Für Minijobs, die vor dem 01.01.13 aufgenommen wurden, besteht ein Wahlrecht rentenversicherungsfrei zu bleiben („Opt-out“) oder sich der neuen Rechtslage anzupassen („Opt-in“).

Die IHK Würzburg empfiehlt, die Neuregelung zum Anlass zu nehmen, die geringfügigen Beschäftigungen im Unternehmen einem kurzen Check-up zu unterziehen und die Arbeitnehmer gegebenenfalls auf die Opt-in-Möglichkeit hinzuweisen.

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Ein ausführliches Merkblatt mit Rechenbeispielen stellt die IHK Würzburg hier zu Verfügung: http://bit.ly/IHK_Minijobs

Weitere 

Informationen: Ass. Christian Sturm, IHK Würzburg Tel. 0931-4194-249,

E-Mail: christian.sturm@wuerzburg.ihk.de.

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