WÜRZBURG. Offensichtlich auf Grund ihrer erheblichen Alkoholisierung leisteten sich zwei 28 und 32 Jahre alte Thüringer eine Städtereise der besonderen Art. Durch Urinieren in eine Kirche, zahlreiche Beleidigungen sowie „Schwarzfahren“ im Zug beschäftigten die beiden Männer am Freitag die unterfränkische Polizei.
Das Duo schlenderte über den Würzburger Weihnachtsmarkt und hatte dabei offensichtlich zu tief in die Glühweintassen geschaut. Nur so lässt es sich erklären, dass sie anschließend die Marienkapelle aufsuchten, um dort im Bereich einer Altarnische gegen ein Schutzgitter bzw. eine Wand zu urinieren. Eine aufmerksame Zeugin, welche sich ebenfalls in der Kirche befand, beobachtete das unbegreifliche Verhalten und verständigte die Polizei.
Die Schmutzfinken verhielten sich bei der anschließenden Polizeikontrolle äußerst unkooperativ und belästigten sogar im Beisein der Beamten die vorbeilaufenden Passanten. Sie erhielten daraufhin eine unmissverständliche Belehrung über die Folgen weiteren Unfugs.
Nur wenige Zeit später fielen die mittlerweile bestens polizeibekannten Unruhestifter doch wieder einer Polizeistreife in der Theaterstraße auf, als der 32-Jährige seinen Mittelfinger beleidigend in Richtung der Beamten streckte. Der Mann wurde daraufhin mit auf die Dienststelle genommen. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er am Hauptbahnhof zu seiner vorherigen Begleitung entlassen, da beide dringend mit dem Zug die Heimreise anzutreten mussten.
Der Rechtsfrieden währte allerdings nicht lange, da die Unholde im Zug von Würzburg nach Erfurt erneut durch Rauchen und Fahren ohne Fahrscheins auffielen. Nun hatten die Polizeibeamten aus Neustadt an der Saale ihr Vergnügen mit den Rowdys, von denen letztlich wiederum der Ältere der beiden auf Grund erneuter Beleidigungen und nicht zuletzt der Summe der vorangegangenen Delikte zur Unterbindung weiterer Straftaten vorübergehend in die Ausnüchterungszelle der Polizeidienststelle wanderte.
Die Beiden erwartet nun je eine Anzeige wegen Störung der Religionsausübung und Schwarzfahrens. Der Ältere darf sich zudem wegen zweifacher Beleidigung verantworten.